Schiedsvereinbarung in den USA
Wichtig: Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ enthalten eine Schiedsvereinbarung und einen Verzicht auf Sammelklagen, die für alle Rechtsstreitigkeiten mit uns in den USA gelten. Siehe Ziffer 12 unten. Das hat Auswirkungen darauf, wie Rechtsstreitigkeiten mit uns beigelegt werden. Mit der Annahme dieser Bedingungen für den Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden erklären Sie sich mit dieser Schiedsklausel und diesem Verzicht auf Sammelklagen einverstanden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
Letzte Aktualisierung: 5. Februar 2026
1.1. Fettgedruckte Wörter und Formulierungen sind wichtige, definierte Begriffe, deren Bedeutung unten in Ziffer 15 dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ oder in den Nutzungsbedingungen und Zahlungsbedingungen dargelegt ist, sofern nicht anders definiert.
1.2. Sofern in diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ nicht ausdrücklich anders angegeben, haften wir weder vertraglich noch anderweitig gegenüber Gastgeber:innen oder anderen Personen für Schäden an qualifizierendem Eigentum, Verluste von Buchungseinkünften oder andere Formen von Verlusten oder Schäden, die direkt oder indirekt durch einen verantwortlichen Gast oder eine eingeladene Person verursacht wurden.
1.3. Für Gastgeber:innen mit Wohnsitz oder Niederlassung in Australien gilt Folgendes:
1.3.1. Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gelten im größtmöglichen durch geltendes Recht gestatteten Umfang. Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ unterliegen dem australischen Verbraucherrecht. Unsere Dienstleistungen sind mit Garantien verbunden, die nach dem australischen Verbraucherrecht nicht ausgeschlossen werden können. Nichts in diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ schließt die Haftung einer Partei für frühere falsche, irreführende oder täuschende Erklärungen oder falsche Darstellungen, ob mündlich oder schriftlich, aus.
1.3.2. Die folgenden Ziffern werden als gestrichen betrachtet und wie folgt ersetzt:
Bitte beachten Sie, dass die Bedingungen, die für Sie gelten, die Nutzungsbedingungen für australische Nutzer:innen sind.
1.3.3. Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ sorgfältig durch, da sie wichtige Informationen über Ihre vertraglichen Rechte, Rechtsbehelfe und Pflichten enthalten.
1.4. Für Gastgeber:innen, die Unterkünfte im US-Bundesstaat Washington anbieten („Gastgeber:innen in Washington“), sind alle Beträge, die von uns im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zu zahlen sind, durch eine von uns erworbene Versicherungspolice abgesichert. Gastgeber:innen in Washington werden im Rahmen dieser Versicherungspolice als Zahlungsempfänger:innen bei Verlust benannt. Wir haben das jeweilige Versicherungsunternehmen angewiesen, die Beträge, die von uns im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ an Gastgeber:innen in Washington zu zahlen sind, direkt an diese zu zahlen.
1.5. Diese Versicherungsvereinbarung ändert nichts an den vertraglichen Verpflichtungen von Gastgeber:innen im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, der Nutzungsbedingungen oder der Zahlungsbedingungen.
1.6. Für Gastgeber:innen, die Unterkünfte im US-Bundesstaat Arkansas anbieten, gilt Folgendes:
1.6.1. Die Verpflichtungen von Airbnb im Rahmen dieser Garantie für den Online-Marktplatz sind nicht durch eine Entschädigungsversicherung abgedeckt und werden ausschließlich von uns übernommen.
1.6.2. Airbnb ist der Anbieter, der verpflichtet ist, Zahlungen gemäß diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zu leisten.
1.7. Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gelten nicht für:
1.7.1. Gastgeber:innen, die Unterkünfte in Japan anbieten. Für Gastgeber:innen, die Unterkünfte in Japan anbieten, gilt das Versicherungsprogramm für Gastgeber:innen in Japan – weitere Einzelheiten dazu sind in der Zusammenfassung des Programms verfügbar;
1.7.2. Hotels und andere ähnliche Kategorien von Inseraten, die wir von Zeit zu Zeit vorgeben können, oder Gastgeber:innen, die einen Vertrag zur Bereitstellung von Unterkünften mit Airbnb Travel, LLC geschlossen haben;
1.7.3. jegliche Services oder Entdeckungen.
1.8. Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gelten nur für Gastgeber:innen, die Unterkünfte auf der Airbnb-Plattform anbieten, und nur in Bezug auf diese Unterkünfte.
1.9. Indem Sie ein Inserat veröffentlichen oder die Airbnb-Plattform anderweitig als Gastgeber:in nutzen, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ einverstanden.
1.10. Wenn Sie Ihr Airbnb-Konto von der Airbnb-Plattform löschen, sind Sie ab dem Datum dieser Löschung nicht mehr an diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gebunden, außer in Bezug auf Forderungen im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, die vor dieser Löschung eingereicht wurden. Wenn Sie nicht an diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gebunden sein möchten, können Sie einfach keine Forderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ einreichen.
2.1. Der verantwortliche Gast hat gemäß den Nutzungsbedingungen die Hauptverpflichtung, Sie für Schäden oder Verluste (einschließlich Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“) zu entschädigen, für die er verantwortlich ist, wie in jedem Schadensbericht dargelegt, den Sie an diesen verantwortlichen Gast senden.
2.2. In diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ bezeichnet „Verluste im Rahmen des Programms ‚Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden‘“ qualifizierende Verluste, die in Bezug auf qualifizierendes Eigentum und daraus resultierende Verluste von Buchungseinkünften erlitten wurden, falls zutreffend.
2.3. Wir garantieren hiermit die primäre Verpflichtung des verantwortlichen Gastes, Sie für alle Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zu entschädigen, vorbehaltlich dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“. Als Garantie bedeutet dies, dass wir Sie nur dann für Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ entschädigen, wenn der verantwortliche Gast seiner Hauptverpflichtung gemäß den Nutzungsbedingungen, Sie für solche Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zu entschädigen, nicht nachkommt.
2.4. Wir bieten diese Garantie im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ausschließlich zu dem Zweck an, die Airbnb-Plattform zu bewerben, indem wir die Kundentreue aufbauen und das Vertrauen der Kund:innen in die Nutzung der Airbnb-Plattform stärken. Wir haben das Recht, die vollständige oder anteilige Zahlung gemäß diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zu verweigern, wenn Sie Ihren Verpflichtungen gemäß unseren Nutzungsbedingungen, Zahlungsbedingungen, Community-Richtlinien und Community-Standards nicht jederzeit nachkommen.
2.5. Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ stellen keinen Versicherungsvertrag dar. Die Garantie im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ist keine Versicherung oder ein Versicherungsangebot und ersetzt keine Versicherung, die Sie abgeschlossen haben oder abschließen können. Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ stellen darüber hinaus keinen Wohngebäude- oder Hausratsversicherungsvertrag und keine Vereinbarung über einen Versicherungsservice für eine andere Sparte dar. Soweit Sie einen Schutz wünschen, der über den Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden hinausgeht, empfehlen wir Ihnen dringend, eine Versicherung abzuschließen, die Sie und Ihr Eigentum für Verluste abdeckt, die von Gästen oder eingeladenen Personen verursacht werden und die nicht als Schäden im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gelten.
2.6. Sie sind verpflichtet, mit angemessener Sorgfalt vorzugehen, um qualifizierende Verluste zu vermeiden. Wir behalten uns das Recht vor, Anträge auf Entschädigung abzulehnen, wenn der qualifizierende Verlust darauf zurückzuführen ist, dass ein:e Gastgeber:in nicht mit angemessener Sorgfalt vorgegangen ist, um qualifizierende Verluste zu vermeiden (was durch mehrere wiederholte Anträge für dieselbe Art von qualifizierendem Verlust in derselben Unterkunft nachgewiesen werden kann).
2.7. Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Sie können diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ hier herunterladen oder ausdrucken.
3.1. Bevor wir eine Forderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ prüfen können, müssen Sie nachweisen, dass Sie:
3.1.1. die Ihnen zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe gegenüber dem verantwortlichen Gast und/oder der eingeladenen Person oder gegenüber einer anderen Partei, die gesetzlich oder vertraglich für die Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ verantwortlich ist, geltend gemacht haben; und
3.1.2. innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Check-out-Datum des verantwortlichen Gastes:
3.1.3. Sie können die in den Ziffern 3.1.1 und 3.1.2 genannten Verpflichtungen erfüllen, indem Sie über das Mediations-Center von Airbnb einen Antrag auf Entschädigung für den Verlust oder Schaden an den verantwortlichen Gast stellen, vorausgesetzt, dass Ihr Antrag auf Entschädigung alle in den Ziffern 3.1.1 und 3.1.2 genannten Verpflichtungen erfüllt.
3.2. Für den Fall, dass der verantwortliche Gast den im entsprechenden Schadensbericht geforderten Betrag für Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ nicht bezahlt, können Sie bei uns eine Forderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ einreichen, indem Sie die in Abschnitt 3.3 unten aufgeführten Schritte durchführen.
3.3. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Check-out-Datum des verantwortlichen Gastes müssen Sie:
3.3.1. ein Formular zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ über das Mediations-Center ausfüllen und einreichen; und
3.3.2. uns legitime und überprüfbare Nachweise in dem von uns in angemessener Weise geforderten Format zur Verfügung stellen, die das Bestehen, den Umfang und die Höhe des qualifizierenden Verlustes belegen, einschließlich der folgenden Informationen:
3.3.3. „Legitime und überprüfbare Nachweise“ bedeutet unter anderem, dass die von Ihnen bereitgestellten Dokumente und Informationen wahrheitsgemäß und korrekt sein müssen und in keiner Weise manipuliert oder gefälscht werden dürfen, auch nicht durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Wenn wir die von Ihnen bereitgestellten Dokumente und Informationen nicht als legitim verifizieren können, nachdem wir angemessene Anstrengungen unternommen haben, um dies zu tun:
3.3.4. Bitte lesen Sie Ziffer 9 unten (Betrug, falsche Angaben oder unehrliches Verhalten), um zu erfahren, wie wir mit Betrug, falschen Angaben oder unehrlichem Verhalten Ihrerseits in Bezug auf ein Formular zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ umgehen.
3.4. Bei einem Antrag auf Entschädigung an uns müssen Sie außerdem Folgendes tun:
3.4.1. Sie müssen uns einen Eigentumsnachweis oder einen Nachweis über die rechtliche Verantwortung für das qualifizierende Eigentum in Form von Quittungen, Fotos, Videos, Dokumenten oder sonstigen üblichen Beweismitteln zusenden (insbesondere an Sie adressierte Gutachten oder Wertgutachten oder Mitteilungen), die Sie als wahrheitsgetreu und korrekt bestätigen und die für uns hinreichend akzeptabel sind.
3.4.2. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung des qualifizierenden Eigentums aufgrund einer rechtswidrigen oder kriminellen Handlung oder eines Diebstahls oder Vergehens, für das Sie ein Formular zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ einreichen, müssen Sie eine polizeiliche Anzeige vorlegen, in der das qualifizierende Eigentum aufgeführt ist, und uns eine Kopie dieser Anzeige zur Verfügung stellen, von der Sie bestätigen, dass sie wahrheitsgetreu und korrekt ist.
3.4.3. Sie müssen beschädigtes qualifizierendes Eigentum vor weiteren Verlusten oder Schäden schützen.
3.4.4. Sie müssen so oft wie in vertretbarem Ausmaß von uns oder unseren Beauftragten verlangt (i) sämtliche Reste beschädigten qualifizierenden Eigentums vorlegen und schriftliche Untersuchungsberichte unterzeichnen, (ii) alle Rechnungsbücher, Geschäftsunterlagen, Fakturen, Rechnungen und Gutscheine (entweder Originale oder, falls die Originale verloren gegangen sind, beglaubigte Kopien) zu Prüfzwecken bereitstellen und (iii) die Anfertigung von Auszügen und maschinellen Kopien der oben genannten Informationen und Gegenstände gestatten.
3.4.5. Sie müssen es uns oder unseren Beauftragten gestatten, zu angemessenen Terminen Überprüfungen des qualifizierenden Eigentums durchzuführen. Allerdings stellen das Recht zur Durchführung von Überprüfungen, die Durchführung von Überprüfungen sowie jegliche Analysen, Empfehlungen oder Prüfungsberichte keine Zusage dahingehend dar, dass wir oder unser Versicherer (falls zutreffend) die Sicherheit oder Unversehrtheit eines beschädigten qualifizierenden Eigentums bestimmt oder garantiert. Wir übernehmen Ihnen oder anderen Personen gegenüber keine Haftung aufgrund einer Überprüfung oder Nichtüberprüfung; und
3.4.6. Sie müssen mit uns zusammenarbeiten, was unter anderem die Unterzeichnung von Dokumenten und die fristgerechte Beantwortung angemessener Anfragen unsererseits bezüglich zusätzlicher Informationen oder Unterlagen umfasst, die wir oder unsere Beauftragten unter Umständen verlangen oder anfordern, um das betreffende Formular zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ bearbeiten zu können.
3.5. Wir und/oder unser Versicherer (falls zutreffend) behalten uns das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung vor, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die Fakten und Umstände eines von Ihnen bei uns eingereichten Formulars zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ unabhängig zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Dieses Recht gilt auch dann, wenn Sie alle in dieser Ziffer 3 genannten Bedingungen erfüllt haben.
3.6. Wenn eine Prüfung erforderlich ist, um festzustellen, welches qualifizierende Eigentum tatsächlich beschädigt ist, behalten Sie nach Abschluss der ordnungsgemäßen Prüfung vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 4.10 die uneingeschränkten Besitz- und Kontrollrechte am beschädigten qualifizierenden Eigentum.
3.7. Jeder Antrag auf Entschädigung im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ stellt Ihre Zustimmung dar, dass wir den gesamten Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem verantwortlichen Gast, früheren Gästen oder uns über die Airbnb-Plattform prüfen, um Ihren Antrag auf Entschädigung zu bewerten.
3.8. Wenn Sie im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person als Gastgeber:in handeln, stellt jeder Antrag auf Entschädigung im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ Ihre Zusicherung und Gewährleistung dar, dass Sie befugt sind, dieses Unternehmen oder diese andere juristische Person an diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zu binden.
4.1. Vorbehaltlich Ziffer 4.2 werden wir unsere Bearbeitung Ihres Formulars zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ innerhalb eines angemessenen Zeitraums abschließen, nachdem Sie:
4.1.1. ein Formular zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ausgefüllt und eingereicht haben; und
4.1.2. uns alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, die von Ihnen bereitgestellt werden müssen, um die in obiger Ziffer 3 dargelegten Bedingungen zu erfüllen.
4.2. Die Zeit, die wir für die Bearbeitung eines von Ihnen bei uns eingereichten Formulars zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ benötigen, hängt ab von: (i) der Höhe der Zahlung, die Sie für die Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ beantragen; (ii) dem Standort der qualifizierenden Unterkunft; (iii) der Art des qualifizierenden Eigentums und der Art der Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“; (iv) der Vollständigkeit und Art der Informationen und Unterlagen, die Sie uns in Bezug auf die Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zur Verfügung stellen; (v) der Anzahl der Formulare zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, die derzeit für andere Gastgeber:innen bearbeitet werden (vi) ob ein Teil oder die Gesamtheit der Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ durch eine Versicherungspolice abgedeckt sind, von der Sie möglicherweise profitieren; und (vii) allen anderen Faktoren, die sich auf unsere Bearbeitungszeit auswirken können.
4.3. Wenn Ihr Formular zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ganz oder teilweise genehmigt wird (eine „genehmigte Zahlungsaufforderung“), zahlen wir Ihnen oder dem/dem Eigentümer:in des qualifizierenden Eigentums (falls zutreffend) den von uns oder unseren Beauftragten berechneten Betrag der Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ aus.
4.4. Das Verfahren für eine solche Berechnung von Verlusten im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ist unter „Wie viel zahlen wir im Rahmen des Programms ,Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden‘?“ in Ziffer 7 unten beschrieben. Wir werden Sie über diese Berechnung informieren, sobald sie abgeschlossen ist, und als Voraussetzung für die Zahlung müssen Sie uns eine unterschriebene Vereinbarung über genehmigte Zahlungsaufforderungen im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ in der Ihnen von uns bereitgestellten Form zukommen lassen.
4.5. Wir oder unsere Beauftragten können uns externer Dienstleistungsunternehmen bedienen, die bei der Bearbeitung des Formulars zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ und bei der Untersuchung und Bewertung der damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsaufforderungen helfen.
4.6. Bei einer genehmigten Zahlungsaufforderung, die qualifizierende Verluste für qualifizierendes Eigentum einschließt, das sich nicht in Ihrem Besitz befindet, gilt:
4.6.1. Wir behalten wir uns das Recht vor, nach unserem alleinigen Ermessen den gesamten oder einen Teil des in der betreffenden genehmigten Zahlungsaufforderung enthaltenen Betrags entweder an Sie oder direkt an den/die Eigentümer:in des qualifizierenden Eigentums zu zahlen; und
4.6.2. falls im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ein solcher Gesamtbetrag oder ein Teil davon direkt an den/die Eigentümer:in des qualifizierenden Eigentums bezahlt wird, wird diese Zahlung für die Zwecke der genehmigten Zahlungsaufforderung so behandelt, als sei sie direkt an Sie erfolgt, und Sie allein sind dafür verantwortlich, von dem/der Eigentümer:in des qualifizierenden Eigentums jeglichen Anteil einer solchen Zahlung einzutreiben, der Ihnen Ihrer Ansicht nach rechtmäßig zusteht.
4.7. Ihre in Ziffer 14.1 (oder gegebenenfalls Ziffer 1.3) geregelte Pflicht zur Schadloshaltung gilt auch für alle Zahlungen, die direkt an den/die Eigentümer:in von qualifizierendem Eigentum geleistet wurden.
4.8. Wir und/oder unser Versicherer (falls zutreffend) haben das Recht, gegen jede natürliche oder juristische Person vorzugehen, die angeblich für die Verursachung von Verlusten oder Schäden am betreffenden qualifizierenden Eigentum verantwortlich ist, was alle Rechte umfassen kann, die Sie gegenüber dem verantwortlichen Gast, der eingeladenen Person oder einer anderen Drittpartei gemäß den Bedingungen haben.
4.9. Sie müssen uns bei allen Bemühungen um Regressansprüche in Bezug auf Zahlungen, die im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ von uns oder in unserem Namen geleistet wurden, unterstützen und uneingeschränkt mit uns zusammenarbeiten.
4.10. Wenn wir eine Zahlung im Rahmen einer genehmigten Zahlungsaufforderung leisten, bei der das betreffende qualifizierende Eigentum so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist, haben wir das Recht, aber nicht die Verpflichtung, das beschädigte qualifizierende Eigentum in Besitz zu nehmen.
4.11. Wir entscheiden nach vernünftigem Ermessen, ob das materiell beschädigte qualifizierende Eigentum repariert oder verkauft werden kann. Falls wir feststellen, dass das qualifizierende Eigentum nicht repariert oder verkauft werden kann, werden wir es nur mit Ihrer Zustimmung veräußern.
4.12. Alle Erlöse aus dem Verkauf oder der sonstigen Veräußerung von qualifizierendem Eigentum gehen an:
4.12.1. uns oder unseren Versicherer (falls zutreffend), wenn sie zum oder nach dem Zeitpunkt der Begleichung des Verlustes im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ durch uns eingehen; oder
4.12.2. Sie, wenn sie vor der Begleichung des Verlustes im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ durch uns eingehen. Solche Erlöse reduzieren den an Sie zu zahlenden Betrag des Verlustes im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“.
5.1. Die von uns gemäß Ziffer 2.3 dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ eingeräumte Garantie ist auf qualifizierendes Eigentum beschränkt, wie in dieser Ziffer 5 dargelegt.
5.2. „Qualifizierendes Eigentum“ bezeichnet und beschränkt sich bis zur Höhe Ihres Eigentumsanteils auf folgendes Eigentum, das sich in der qualifizierenden Unterkunft befindet, es sei denn, das entsprechende Eigentum stellt nicht qualifizierendes Eigentum dar:
5.2.1. Grundeigentum auf dem Gelände einer entsprechenden qualifizierenden Unterkunft, an dem Sie ein wirtschaftliches Interesse haben, einschließlich (i) Neubauten, (ii) Landverbesserungen, bestehend aus Landschaftsgestaltung, Einfahrten, Straßen oder Gehwegen und (iii) Anbauten in der Bauphase;
5.2.2. Verbrauchsmaterialien, die eindeutig als nicht für den Aufenthalt des Gastes oder der eingeladenen Person verfügbar gekennzeichnet sind, z. B. weil sie eindeutig als nicht verfügbar gekennzeichnet, weggesperrt oder in den Hausregeln als nicht verfügbar angegeben sind; und
5.2.3. Privateigentum, das:
5.3. „Nicht qualifizierendes Eigentum“ bezeichnet Folgendes:
5.3.1. Verbrauchsmaterialien, die nicht in Abschnitt 5.2.2 aufgeführt sind;
5.3.2. Währungen, Geld, Edelmetalle in Barren, Schuldscheine oder Wertpapiere;
5.3.3. Grundstücke oder sonstige Vermögenswerte in oder auf Grundstücken, einschließlich Aufschüttungen oder Land unter Geländeaufbereitungen, die nicht anderweitig in Abschnitt 5.2.1 (ii) oben angegeben sind;
5.3.4. Wasser, sofern sich das Wasser nicht in geschlossenen Tanks, Rohrsystemen oder sonstigen Aufbereitungsanlagen befindet;
5.3.5. Tiere, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Nutz- und Haustiere;
5.3.6. Baumbestände oder Kulturpflanzen;
5.3.7. Wasserfahrzeuge (einschließlich, aber nicht beschränkt auf qualifizierende Wasserfahrzeuge), Luftfahrzeuge, Raumfahrzeuge und Satelliten, sofern es sich dabei nicht um Folgendes handelt:
5.3.8. Fahrzeuge (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf qualifizierende Motorfahrzeuge), sofern es sich dabei nicht um Folgendes handelt:
5.3.9. Untertageminen oder Minenschächte oder jegliches Eigentum in derartigen Minen oder Schächten;
5.3.10. Stauanlagen, Deiche und Dämme;
5.3.11. Durchfuhrwaren, soweit in diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ keine andere Regelung getroffen wurde;
5.3.12. Übertragungs- und Verteilerleitungen, die außerhalb von 300 Metern der qualifizierenden Unterkunft verlaufen;
5.3.13. Schäden an Eigentum, das sich nicht in, an oder auf einer qualifizierenden Unterkunft befindet;
5.3.14. Grundeigentum, das sich im Eigentum einer anderen Person als Ihnen befindet und über das Sie keine Verfügungsgewalt ausüben;
5.3.15. Waffen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf normale Schusswaffen, Luftgewehre, Selbstverteidigungs- oder Abschreckungsmittel wie Taser oder Pfeffersprays, Munition jeglicher Art und Schusswaffenattrappen, sofern diese Waffen nicht in Übereinstimmung mit unseren Community-Standards und Community-Richtlinien gelagert, gesichert und offengelegt werden; und
5.3.16. Überwachungskameras und andere Aufzeichnungsgeräte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf WLAN-Kameras (z. B. Nest Cams oder Dropcams), Nanny-Cams, Webcams in Computerbildschirmen, Babyfone, montierte oder installierte Überwachungssysteme, Schallpegelmesser und Gerätemonitore sowie Smartphones mit Funktionen zur Video- und/oder Audioaufzeichnung, sofern diese Geräte nicht unseren Community-Standards und Community-Richtlinien entsprechen.
6.1. Die von uns gemäß Ziffer 2.3 eingeräumte Garantie ist auf qualifizierende Verluste und daraus resultierende Verluste von Buchungseinkünften beschränkt, wie in dieser Ziffer 6 dargelegt.
6.2. „Verluste von Buchungseinkünften“ bezeichnet und beschränkt sich auf Verluste von Buchungseinkünften, die Sie für bestätigte Buchungen in Bezug auf die qualifizierende Unterkunft erhalten hätten, die:
6.2.1. auf der Airbnb-Plattform vorgenommen wurden und vor dem festgelegten Zeitpunkt des entsprechenden qualifizierenden Verlustes gültig waren; und
6.2.2. von Ihnen oder uns vernünftigerweise als direkte Folge eines qualifizierenden Verlustes, der die qualifizierende Unterkunft unbewohnbar macht, storniert werden müssen.
6.3. „Qualifizierende Verluste“ bezeichnet und beschränkt sich auf die folgenden Verluste oder Schäden, die während eines Aufenthalts auf Airbnb verursacht wurden, es sei denn, diese Verluste oder Schäden stellen nicht qualifizierende Verluste dar:
6.3.1. Physische Verluste oder physische Schäden an qualifizierendem Eigentum eines Gastgebers bzw. einer Gastgeberin, die direkt von dem verantwortlichen Gast oder einer eingeladenen Person verursacht wurden.
6.3.2. Physische Verluste oder physische Schäden an qualifizierendem Eigentum eines Gastgebers bzw. einer Gastgeberin, die direkt von einem Haustier verursacht wurden, das einem verantwortlichen Gast oder einer eingeladenen Person gehört oder von ihm bzw. ihr beaufsichtigt wurde.
6.3.3. Zusätzliche angemessene, übliche Reinigungskosten oder andere Kosten, die unerwartet anfallen, um Haushaltswäsche zu reinigen oder zu ersetzen, die verschmutzt wurde durch oder infolge von:
6.3.4. Zusätzliche angemessene, übliche Reinigungskosten, die unerwartet anfallen, um qualifizierendes Eigentum (außer Haushaltswäsche) zu reinigen, infolge von:
6.3.5. Zusätzliche angemessene, übliche Reinigungskosten, die unerwartet anfallen, um Rauchgeruch aus dem qualifizierenden Eigentum zu entfernen, der dadurch entsteht, dass ein verantwortlicher Gast oder eine eingeladene Person in der qualifizierenden Unterkunft raucht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tabak, Cannabis, E-Zigaretten usw.) und damit gegen eine der Hausregeln des Gastgebers bzw. der Gastgeberin verstößt („Reinigungskosten aufgrund von Rauchgeruch“).
6.3.6. Für die vorstehenden Ziffern 6.3.3, 6.3.4 und 6.3.5 werden nur die Reinigungskosten gezahlt, die über die an den/die Gastgeber:in gezahlten oder von ihm bzw. ihr erhobenen Reinigungsgebühren hinausgehen.
6.4. Der Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden gilt nicht für folgende Verluste („nicht qualifizierende Verluste“):
6.4.1. jegliche Verluste, die durch einen Gast oder eine eingeladene Person nach Ablauf des Aufenthalts auf Airbnb verursacht wurden;
6.4.2. jegliche Verluste, Kosten, Schäden, Ansprüche, Gebühren, Haftungen oder Ausgaben in Bezug auf qualifizierendes Eigentum, die sich aus einem einzelnen Aufenthalt auf Airbnb ergeben und mehr als drei Millionen US-Dollar (3.000.000 US-Dollar) oder den Gegenwert in der Währung a) des Landes, in dem sich die qualifizierende Unterkunft befindet, und b) zum Wechselkurs, der am Tag der Zahlung durch uns gemäß diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gültig ist, betragen;
6.4.3. im Fall von Kunstwerken und Wertgegenständen Verluste oder Schäden, falls die Kunstwerke und Wertgegenstände nicht durch solche von vergleichbarer Art und Güte ersetzt werden können, und Verluste oder Schäden aus Reparatur-, Restaurations- und Retuschearbeiten;
6.4.4. jegliche Verluste, Schäden, Kosten, Forderungen, Gebühren, Haftungen oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch Folgendes verursacht werden oder daraus resultieren:
6.4.5. jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die direkt oder indirekt durch eine(s) der folgenden Handlungen oder Ereignisse verursacht werden oder daraus resultieren, unabhängig von etwaigen anderen dazu beitragenden Ursachen oder Ereignissen:
6.4.6. jegliche Verluste, Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die durch Flecken auf Haushaltswäsche verursacht werden oder daraus resultieren, mit Ausnahme der oben in Ziffer 6.3.3 genannten Fälle.
6.4.7. jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die durch Folgendes verursacht werden:
6.4.8. jegliche Verluste, Schäden, Forderungen, Kosten, Aufwendungen und andere Beträge, die unmittelbar oder mittelbar durch Schimmel, Mehltau, Pilze, Sporen oder andere Mikroorganismen jeglicher Art, Natur oder Beschaffenheit verursacht werden oder damit zusammenhängen, einschließlich unter anderem Substanzen, deren Vorhandensein ein tatsächliches oder potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Das Vorstehende gilt selbst dann, wenn (i) ein physischer Verlust oder Schaden an qualifizierendem Eigentum vorliegt; (ii) eine durch diese Bedingungen qualifizierende Gefahr oder Ursache vorliegt, unabhängig davon, ob diese gleichzeitig oder in beliebiger Reihenfolge dazu beigetragen haben oder nicht; (iii) ein Verlust der Nutzung, Belegung oder Funktionalität vorliegt; oder (iv) eine Handlung erforderlich ist, einschließlich unter anderem Reparatur, Ersatz, Beseitigung, Reinigung, Entsorgung, Verlagerung oder Schritte, um medizinischen oder rechtlichen Bedenken zu begegnen.
6.4.9. jegliche Gebühren, die einem Gast von einem/einer Gastgeber:in für zusätzliche Personen berechnet werden können, die in die qualifizierende Unterkunft eingeladen werden oder anderweitig Zugang dazu erhalten, und die nicht in der Buchung desGastes für die qualifizierende Unterkunft enthalten sind.
6.4.10. Kosten, die sich aus dem Verlust, dem Nutzungsausfall, der Beschädigung, dem fehlenden Zugriff oder der mangelnden Manipulierbarkeit sämtlicher elektronischer Daten ergeben. „Elektronische Daten“ bezeichnet Informationen, Fakten oder Programme, die als oder auf elektronischen Medien gespeichert, auf solchen erstellt oder verwendet oder auf oder von solchen übertragen werden. „Elektronische Medien“ bezeichnen Computersoftware, einschließlich System- und Anwendungssoftware, Festplatten oder Disketten, CD-ROMS, Bänder, Laufwerke, Zellen, Datenverarbeitungsgeräte oder sonstige Medien, die zusammen mit elektronisch gesteuerten Geräten verwendet werden.
6.4.11. jegliche Verluste oder Schäden, die vom verantwortlichen Gast und/oder von der eingeladenen Person gemäß den Nutzungsbedingungen nicht erstattet werden können.
7.1. Kein Betrag, den wir Ihnen im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zahlen, übersteigt den Betrag, den Sie vom verantwortlichen Gast für Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zurückfordern können.
7.2. Wo in Ziffer 7.3 unten angegeben, können bestimmte qualifizierende Verluste zu ihrem „Verkehrswert“ ausgezahlt werden. Dies ist der Betrag, den es kosten würde, beschädigtes oder gestohlenes qualifizierendes Eigentum infolge eines qualifizierenden Verlusts zu ersetzen. Dies wird ermittelt: (i) am Datum des Vorfalls, der den qualifizierenden Verlust verursacht hat, mit Material ähnlicher Art und Qualität; und (ii) mit angemessenem Abzug für (a) physische Wertminderung und (b) das Ausmaß, in dem das qualifizierende Eigentum veraltet ist oder nicht mehr verwendet wird (der „Verkehrswert“).
7.3. Der Betrag der Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ wird von uns auf den Zeitpunkt des Verlustes errechnet, auf den Ort des Verlustes bezogen und ist auf Ihr Interesse begrenzt, wobei Folgendes gilt:
7.3.1. Für die folgenden Gegenstände werden die qualifizierenden Verluste wie folgt berechnet:
7.3.2. Der Betrag der auszuzahlenden entgangenen Buchungseinkünfte, falls zutreffend:
7.4. Der Betrag für etwaige Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, die von uns im Rahmen des Schutzes für Gastgeber:innen bei Sachschäden zu zahlen sind, wird um den Betrag reduziert, der bereits an Sie oder zu Ihren Gunsten für dieselben Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ aus einer anderen Quelle als dem Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden gezahlt wurde. Dazu zählen unter anderem: (i) Beträge, die Sie aus einer Versicherungspolice, Garantie oder Schadloshaltung erhalten haben, (ii) eine Kaution oder (iii) eine direkte Zahlung des verantwortlichen Gastes oder einer eingeladenen Person oder einer sonstigen Partei oder eines Versicherers oder von Bürg:innen einer solchen Partei.
7.5. Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ werden in US-Dollar bezahlt, sofern wir nicht in unserem alleinigen Ermessen entscheiden, den Schadensersatz in einer anderen Währung zu leisten. Falls Währungsumrechnungen erforderlich sind, verwenden wir zur Währungsumrechnung einen branchenweit anerkannten Kurs, der als Basis-Umrechnungskurs bekannt ist, und stützen uns dabei auf Daten von einer oder mehreren Drittparteien, wie beispielsweise OANDA (www.oanda.com).
8.1. Sofern in diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ nichts anderes vorgesehen ist, tragen Sie das gesamte Risiko, das sich aus Ihrem Zugriff auf die Airbnb-Plattform und deren Nutzung sowie aus Ihrem Inserieren von Unterkünften über die Airbnb-Plattform ergibt. Weder wir noch irgendeine andere Partei, die an der Erstellung, Produktion oder Bereitstellung der Airbnb-Plattform beteiligt ist, haftet für beiläufige, besondere, exemplarische oder Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, Datenverlust oder Firmenwertverluste, Dienstunterbrechungen, Schäden an Rechnern oder Systemausfall oder jegliche Schäden aus oder im Zusammenhang mit (i) Personenschäden und Körperverletzungen oder seelischen Belastungen aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, (ii) der Nutzung bzw. der Unmöglichkeit der Nutzung der Airbnb-Plattform, (iii) jeglicher Kommunikation, Interaktion oder dem Zusammentreffen mit anderen Nutzer:innen der Airbnb-Plattform oder mit anderen Personen, mit denen Sie infolge Ihrer Nutzung der Airbnb-Plattform kommunizieren oder interagieren, oder (iv) Ihrem Inserieren von Unterkünften auf der Airbnb-Plattform. Wir haften nicht für die oben beschriebenen Schäden, unabhängig davon, ob sie auf einer Gewährleistung, einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einer Produkthaftung oder einer anderen Rechtstheorie beruhen, und unabhängig davon, ob wir über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden oder nicht, selbst wenn ein hierin dargelegter beschränkter Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat.
8.2. Mit Ausnahme unserer Verpflichtung, Ihnen die Beträge entsprechend einer genehmigten Zahlungsaufforderung im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zu zahlen, übersteigt unsere Gesamthaftung aus oder im Zusammenhang mit (i) diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, (ii) Ihrer Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Airbnb-Plattform, einschließlich unter anderem der Einstellung eines Inserats, (iii) einer Unterkunft und (iv) Ihren Interaktionen mit anderen Mitgliedern auf keinen Fall die Beträge, die wir in den zwölf Monaten vor dem Ereignis, das zur Haftung geführt hat, an Sie gezahlt haben, bzw. einhundert US-Dollar (100 US-Dollar), falls keine solchen Zahlungen geleistet wurden. Die oben dargelegten Haftungsbeschränkungen stellen grundsätzliche Voraussetzungen für die Übereinkunft zwischen Ihnen und uns dar. An einigen Standorten sind bestimmte Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen unzulässig, weshalb die oben aufgeführten Beschränkungen gegebenenfalls nicht für Sie gelten. Wenn Sie außerhalb der USA ansässig sind, hat diese Haftungsbeschränkung keinen Einfluss auf unsere Haftung für Todesfälle oder Körperverletzungen, die wir fahrlässig herbeigeführt haben, und auch nicht auf betrügerische Falschdarstellung, Falschdarstellung in Bezug auf eine wesentliche Angelegenheit oder sonstige Haftungen, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
8.3. Wenn sich Ihr Wohnsitz- oder Niederlassungsland im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich befindet, schränkt diese Ziffer 8 (Haftungsbeschränkung) unsere gesetzliche Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilf:innen nicht ein. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wir haften für jede fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilf:innen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten unsererseits, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen müssen, um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, wobei der Betrag jedoch auf den typischerweise auftretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Jede weitere Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
9.1. Sie dürfen keine Tatsachen falsch dargestellt oder einen Betrug oder eine andere unehrliche oder täuschende Handlung im Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf Airbnb oder der Vorbereitung oder Einreichung einer Zahlungsaufforderung gemäß den Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ begangen haben.
9.2. Jede solche Falschdarstellung, jeder Betrug, jede unehrliche oder betrügerische Handlung Ihrerseits führt zu jeder Zeit dazu, dass wir alle ausstehenden Zahlungsaufforderungen gemäß diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ablehnen und diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, soweit sie für Sie gelten, unverzüglich kündigen.
9.3. Wenn Betrug festgestellt wird, werden wir außerdem:
9.3.1. von Ihnen alle angemessenen Kosten zurückfordern, die wir aufgrund Ihres Handelns zahlen mussten, oder Zahlungen zurückfordern, die wir im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ an Sie geleistet haben, was durch Reduzierung, Verrechnung oder Abzug des Betrags von zukünftigen Auszahlungen, die Ihnen geschuldet werden, erfolgen kann; und
9.3.2. Informationen an relevante Dritte weitergeben, einschließlich Betrugsbekämpfungs- und Strafverfolgungsbehörden, deren Mitarbeiter:innen auf diese Informationen zugreifen und sie verwenden können.
10.1. Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ jederzeit nach unserem eigenem Ermessen zu ändern oder zu kündigen. Die aktuelle Version der Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ wird hier auf der Airbnb-Plattform zur Verfügung gestellt.
10.2. Wir bearbeiten Zahlungsaufforderungen gemäß der Version der Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, die zu dem Zeitpunkt gültig ist, an dem wir das Formular zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ erhalten.
10.3. Wenn wir diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ kündigen, gilt Folgendes:
10.3.1. Wir werden Sie mindestens dreißig (30) Tage vor dem in dieser Mitteilung angegebenen Datum für eine solche Kündigung (das „Kündigungsdatum “) per E-Mail benachrichtigen;
10.3.2. wir werden weiterhin alle Formulare zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ bearbeiten, die vor dem Kündigungsdatum eingereicht wurden; und
10.3.3. Ihr Recht, neue Formulare zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ einzureichen, endet am Kündigungsdatum.
10.4. Wenn wir diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ändern, werden wir die neue Version auf der Airbnb-Platform veröffentlichen.
10.5. Zusätzlich und unbeschadet unserer Rechte in dieser Ziffer 10 oder gemäß den Nutzungsbedingungen behalten wir uns das Recht vor, diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ im Allgemeinen oder an einzelnen Standorten jederzeit nach unserem eigenen Ermessen mit angemessener Vorankündigung zu ändern oder zu kündigen, falls: (i) diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ durch eine staatliche Stelle oder eine Aufsichtsbehörde an einem Standort als ein Versicherungsangebot, eine Versicherung, ein Versicherungsvertrag oder eine Versicherungsdienstvereinbarung ausgelegt werden; (ii) wir eine Autorisierung, Lizenz oder Erlaubnis gleich welcher Art einholen müssen, um diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ weiterhin an irgendeinem Standort bereitzustellen; oder (iii) wir feststellen oder ein Gericht oder Schiedsgericht befindet, dass diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ geltendes Recht verletzen. Falls wir diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gemäß dem Vorstehenden ändern oder kündigen, werden wir alle Formulare zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ bearbeiten, die Sie vor oder an dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung oder Kündigung eingereicht haben, es sei denn, eine solche Bearbeitung ist durch Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Anordnungen oder Erlasse irgendeiner staatlichen Stelle oder anderen Behörde untersagt.
11.1. Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und der Gerichtsbarkeit ausgelegt, die in den folgenden Abschnitten aufgeführt sind:
11.1.1. Ziffer 23 der Nutzungsbedingungen, wenn sich Ihr Wohnsitz im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich befindet;
11.1.2. Ziffer 21–25 der Nutzungsbedingungen, wenn sich Ihr Wohnsitz oder Ihre Niederlassung außerhalb des EWR, der Schweiz, Australiens und des Vereinigten Königreichs befindet; oder
11.1.3. Ziffer 21 der Bedingungen, wenn sich Ihr Wohnsitz oder Ihrer Niederlassung in Australien befindet;
und die in diesen Abschnitten der Bedingungen dargelegten Verfahren zur Streitbeilegung gelten für alle Streitsachen im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“.
11.2. Wenn Sie versuchen, einen Rechtsanspruch gegen uns in den USA geltend zu machen, gelten für Sie die Schiedsvereinbarung und der Verzicht auf Sammelklagen in Ziffer 12. BITTE LESEN SIE DIESE INHALTE SORGFÄLTIG DURCH.
11.3. Bitte beachten Sie, dass wir weder dazu bereit noch verpflichtet sind, ein Schlichtungsverfahren einer alternativen Streitbeilegungsstelle zur Beilegung von Streitsachen mit Verbraucher:innen in Anspruch zu nehmen.
BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN ABSÄTZE SORGFÄLTIG DURCH, DA DIESE VORSEHEN, DASS SIE UND AIRBNB SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, ALLE STREITIGKEITEN ZWISCHEN UNS DURCH EIN VERBINDLICHES SCHIEDSGERICHT ZU LÖSEN, UND EINEN VERZICHT AUF SAMMELKLAGEN UND AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN ENTHALTEN. Diese Schiedsvereinbarung ersetzt alle früheren Versionen.
12.1. Geltungsbereich: Diese Ziffer 12 (die „Schiedsvereinbarung“) gilt nur für Sie, wenn sich Ihr Wohn- oder Geschäftssitz in den USA befindet. Wenn sich Ihr Wohn- oder Geschäftssitz nicht in den USA befindet und Sie dennoch versuchen, einen Rechtsanspruch gegen uns in den USA geltend zu machen, gilt diese Schiedsvereinbarung für die Bestimmung des Schwellenwerts, ob diese Ziffer 12 für Sie gilt, und für die Bestimmung aller anderen Schwellenwertfragen, einschließlich Wohnsitz, Schiedsfähigkeit, Gerichtsstand und geltendem Recht.
12.2. Überblick über das Streitbeilegungsverfahren: Uns ist daran gelegen, an einem verbraucher:innenfreundlichen Streitbeilegungsverfahren mitzuwirken. Zu diesem Zweck sehen diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ einen zweiteiligen Prozess für Einzelpersonen vor, auf die diese Ziffer 12 zutrifft: (1) eine informelle Verhandlung direkt mit uns (wie in Ziffer 12.3 unten beschrieben) und, falls erforderlich, (2) ein verbindliches Schiedsverfahren gemäß den Bedingungen dieser Schiedsvereinbarung. Sie und wir behalten uns jeweils das Recht vor, als Alternative zum Schiedsverfahren vor einem Gericht, das für geringfügige Forderungen zuständig ist, Klage zu erheben. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist und sofern keine der Parteien des Schiedsverfahrens die Vollstreckung eines endgültigen Schiedsspruchs vor einem zuständigen Gericht beantragt, bleiben das Schiedsverfahren und alle während des Verfahrens ausgetauschten Informationen vertraulich.
12.3. Obligatorische Streitbeilegung und Benachrichtigung vor dem Schiedsverfahren: Sie und wir verpflichten uns, der anderen Partei mindestens 30 Tage vor der Einleitung eines Schiedsverfahrens eine individuelle schriftliche Mitteilung über den Streitfall zukommen zu lassen („Vorabinformation zum Streitfall“) und nach Treu und Glauben zu versuchen, eine gütliche Einigung über den individuellen Anspruch zu erzielen. Wenn Sie den Streitfall einleiten, müssen Sie Ihre Vorabinformation zum Streitfall per Post an uns senden und an den zuständigen Zustellungsempfänger von Airbnb adressieren: CSC Lawyers Incorporating Service, 2710 Gateway Oaks Drive, Suite 150N, Sacramento, California 95833, USA. Wenn wir den Streitfall einleiten, senden wir unsere Vorabinformation zum Streitfall an die E-Mail-Adresse, die mit Ihrem Airbnb-Konto verknüpft ist. Die Vorabinformation zum Streitfall muss Folgendes enthalten: das Datum, Ihre Postanschrift, Ihren Namen und Nutzer:innen-Namen auf der Airbnb-Plattform, die E-Mail-Adresse, mit der Ihr Airbnb-Konto erstellt wurde, Ihre Unterschrift, eine kurze Beschreibung der Streitigkeit und den angestrebten Rechtsbehelf. Wenn die Parteien den Streitfall nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen beilegen können, kann eine der Parteien erst danach ein Schiedsverfahren einleiten, indem sie einen schriftlichen Antrag auf ein Schiedsverfahren bei der/dem gemäß Ziffer 12.6 benannten Schlichtungsstelle einreicht. Das Erfordernis der Vorabinformation zum Streitfall ist eine Voraussetzung für jedes Schiedsverfahren, und eine Kopie der Vorabinformation zum Streitfall sowie der Nachweis, dass sie gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 12 versandt wurde, müssen jedem Schlichtungsantrag beigefügt werden. Darüber hinaus müssen Sie alle Anträge auf ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsvereinbarung vor Ablauf der nach den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien geltenden Verjährungsfrist stellen. Andernfalls verzichten Sie, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, für immer auf das Recht, Ansprüche oder Klagegründe jeglicher Art oder Beschaffenheit geltend zu machen, die auf solchen Ereignissen oder Tatsachen beruhen. Solche Ansprüche oder Klagegründe sind dann dauerhaft ausgeschlossen.
12.4. Schiedsvereinbarung; Delegation. Sie und wir vereinbaren, dass jede Streitigkeit, jeder Anspruch oder jede Kontroverse, die aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ oder der Anwendbarkeit, Verletzung, Kündigung, Gültigkeit, Durchsetzung oder Auslegung derselben oder jeglicher Nutzung der Airbnb-Plattform, der Services für Gastgeber:innen oder jeglicher Inhalte (zusammen „Streitigkeiten“) entstehen, durch ein verbindliches individuelles Schiedsverfahren beigelegt werden. Sofern Uneinigkeit darüber besteht, ob diese Schiedsvereinbarung durchgesetzt oder auf unsere Streitigkeit angewendet werden kann, vereinbaren Sie mit uns, dass diese Frage von der Schlichtungsstelle entschieden wird. Um Zweifel auszuschließen, erklären Sie und wir uns damit einverstanden, dass alle Fragen bezüglich der Schiedsfähigkeit und des Zustandekommens, der Durchsetzbarkeit, der Gültigkeit, des Umfangs oder der Auslegung dieser Ziffer 12 oder eines Teils davon, einschließlich aller Streitigkeiten über die Einhaltung der Anforderung der Vorabinformation zum Streitfall und der Verpflichtung einer Partei zur Zahlung von Schiedsgerichtsgebühren, ausschließlich von einer Schlichtungsstelle entschieden werden sollen.
12.5. Ausnahmen von der Schiedsvereinbarung. Sie und wir stimmen jeweils zu, dass die folgenden Klagegründe und/oder Ansprüche auf Entschädigung Ausnahmen von der Schiedsvereinbarung darstellen und in einem Gerichtsverfahren vor einem zuständigen Gericht (wie in Ziffer 21 der Nutzungsbedingungen definiert) geltend gemacht werden: (i) alle Ansprüche oder Klagegründe, die sich auf die tatsächliche oder drohende Übertretung, Veruntreuung oder Verletzung der Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, Patente oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer Partei beziehen; (ii) alle Ansprüche oder Klagegründe, die auf Unterlassungsansprüchen bei dringenden Umständen (z. B. unmittelbare Gefahr oder Begehung einer Straftat, Hacking, Cyber-Angriff) beruhen; (iii) ein Antrag auf Behebung eines öffentlichen Unterlassungsanspruchs; (iv) jegliche Ansprüche oder Klagegründe aufgrund einer schikanösen Rechtsstreitigkeit; oder (v) jegliche individuellen Ansprüche aufgrund eines sexuellen Übergriffs oder sexueller Belästigung infolge Ihrer Nutzung der Airbnb-Plattform oder von Services für Gastgeber:innen. Sie und wir erklären uns damit einverstanden, dass jeder Antrag auf Erlass eines öffentlichen Unterlassungsanspruchs nach dem Schiedsverfahren über alle schiedsrichterlichen Ansprüche, Rechtsbehelfe oder Klagegründe erfolgt und bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens gemäß Abschnitt 3 des Federal Arbitration Act ausgesetzt wird.
12.6. Regeln des Schiedsgerichtforums und geltendes Recht. Diese Schiedsvereinbarung betrifft eine Transaktion im zwischenstaatlichen Handel. Die materielle und verfahrensrechtliche Auslegung und Durchsetzung dieser Schiedsvereinbarung unterliegt dem Federal Arbitration Act und nicht dem bundesstaatlichen Recht. Das Schiedsverfahren wird von der American Arbitration Association („AAA“) in Übereinstimmung mit den Regeln 1, 6–7, 8–9, 11–12, 45, 54 und 56 der US-amerikanischen Zivilprozessordnung („Ausgewählte Bundesregeln“) (https://www.uscourts.gov/rules-policies/current-rules-practice-procedure/federal-rules-civil-procedure) und den zu diesem Zeitpunkt geltenden Verbraucherschiedsgerichtsregeln der AAA (die „AAA-Regeln“) verwaltet. Dies gilt nicht, wenn die Ausgewählten Bundesregeln oder AAA-Regeln durch diese Schiedsvereinbarung geändert werden oder im Widerspruch zu ihr stehen. Die AAA-Regeln sind unter https://www.adr.org verfügbar. Unmittelbar nach Einreichung eines Schlichtungsantrags bei der oben genannten zuständigen Schlichtungsstelle müssen Sie eine Kopie des Antrags per Post an Airbnb senden und an den zuständigen Zustellungsempfänger adressieren: CSC Lawyers Incorporating Service, 2710 Gateway Oaks Drive, Suite 150N, Sacramento, California 95833, USA. Airbnb stimmt einer Zustellung in einem anderen Format, an eine andere Stelle oder an eine andere physische Adresse, per E-Mail oder über eine andere digitale Übermittlung nicht zu und akzeptiert diese nicht. Wenn die AAA das Schiedsverfahren nicht durchführen kann und will, müssen Sie und wir uns beraten und ein alternatives Schiedsforum auswählen. Wenn wir uns nicht einigen können, können entweder Sie oder wir ein Gericht um die Ernennung einer Schlichtungsstelle gemäß 9 U.S.C. § 5 bitten. In diesem Fall wird das Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit den Regeln des benannten Schiedsgerichts durchgeführt, es sei denn, diese Regeln stehen im Widerspruch zu den Bestimmungen der vorliegenden Schiedsvereinbarung.
12.7. Änderung der Schiedsgerichtsordnung – Schiedsgerichtsverhandlung/Verhandlungsort. Um das Schiedsverfahren kostengünstig, effizient und einfach zu gestalten, wird jede erforderliche Anhörung, bei der der Streitwert 1.000.000 US-Dollar nicht übersteigt, per Videokonferenz durchgeführt, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart oder die Schlichtungsstelle hat etwas anderes angeordnet. Jede erforderliche Anhörung in einem Schiedsverfahren, bei dem der Streitwert 1.000.000 US-Dollar übersteigt, wird in San Francisco County durchgeführt. Dies gilt nicht, wenn die Parteien etwas anderes vereinbart oder die Schlichtungsstelle etwas anderes angeordnet haben. Wenn der Streitwert 50.000 US-Dollar oder weniger beträgt, vereinbaren die Parteien, der Schlichtungsstelle ausschließlich Dokumente vorzulegen. Die Schlichtungsstelle kann jedoch nach eigenem Ermessen beschließen, als Reaktion auf einen angemessenen und verhältnismäßigen Antrag einer der Parteien eine Anhörung durchzuführen.
12.8. Änderung der Schiedsgerichtsordnung – Schiedsgerichtsgebühren und -kosten. Ihre Schiedsgerichtsgebühren und Ihr Anteil an der Vergütung der Schlichtungsstelle werden durch die Regeln und die Gebührenordnung der Schlichtungsstelle bestimmt, die das Schiedsverfahren durchführt. Die AAA-Regeln und die Gebührenordnung der AAA-Services finden Sie unter www.adr.org. Wenn Sie über ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 300 % der bundesstaatlichen Armutsrichtlinien verfügen, haben Sie Anspruch auf eine Befreiung von den Schiedsgerichtsgebühren und -kosten, ausgenommen die Gebühren für die Schlichtungsstelle. Sie können eine Gebührenbefreiung beantragen, indem Sie der Schlichtungsstelle eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, in der Sie Ihr monatliches Einkommen und die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt angeben. Wenn die Schlichtungsstelle eine Gebührenbefreiung gewährt und Sie uns die erforderlichen Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Ihr monatliches Bruttoeinkommen weniger als 300 % der bundesstaatlichen Armutsrichtlinien beträgt, werden wir Ihren Anteil an den Gebühren für die Schlichtungsstelle übernehmen.
12.9. Änderung der Schiedsgerichtsordnung – Ansprüche, die zu einem unzulässigen Zweck oder unter Verstoß gegen diese Schiedsvereinbarung erhoben wurden: Jede Partei kann beantragen, dass die Schlichtungsstelle Sanktionen verhängt, wenn sie nachweist, dass die andere Partei oder ihr Rechtsbeistand einen Anspruch oder eine Verteidigung geltend gemacht hat, der in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unbegründet ist, in böser Absicht oder zum Zweck der Belästigung vorgebracht wurde oder auf andere Weise unseriös ist. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verhängt die Schlichtungsstelle Sanktionen in Höhe der angemessenen anwaltlichen Honorare und Kosten der antragstellenden Partei, wenn er/sie feststellt, dass ein Anspruch oder eine Verteidigung in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht unbegründet ist, in böser Absicht oder zum Zweck der Belästigung vorgebracht wurde und gegen die Bestimmungen des Fed. R. Civ. P. 11(b) (Anerkennung der Schlichtungsstelle als „das Gericht“) verstößt oder anderweitig unseriös ist. Jede Partei kann die Abweisung eines Schiedsverfahrens beantragen, das unter Verletzung einer Bestimmung dieser Schiedsvereinbarung eingereicht wurde. Jede Partei kann im Schiedsverfahren eine Gegenforderung für die Einleitung eines Verfahrens der anderen Partei in Bezug auf eine schiedsfähige Streitigkeit geltend machen, bei der die Anforderungen dieser Schiedsvereinbarung nicht erfüllt sind oder anderweitig verletzt werden. Stellt die Schlichtungsstelle fest, dass eine Partei ein Verfahren in Bezug auf eine schiedsfähige Streitigkeit eingeleitet hat, bei der die Anforderungen dieser Schiedsvereinbarung nicht erfüllt sind oder anderweitig verletzt werden, wird sie der anderen Partei den tatsächlichen Schadenersatz zusprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene anwaltliche Gebühren und Kosten.
12.10. Entscheidung der Schlichtungsstelle: Die Schlichtungsstelle erlässt eine schriftliche Entscheidung, die die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen enthält, auf die sie den Schiedsspruch stützt. Der Schiedsspruch kann jedem zuständigen Gericht zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Schlichtungsstelle kann jeglichen gesetzlich oder nach den AAA-Regeln zulässigen Rechtsbehelf zusprechen. Feststellungs- oder Unterlassungsansprüche können jedoch nur auf individueller Basis und nur in dem Umfang zuerkannt werden, der erforderlich ist, um den Rechtsbehelf zu gewähren, der durch den individuellen Anspruch der klagenden Partei gerechtfertigt ist.
12.11. Verzicht auf Schwurgerichtsverfahren. Sie und wir erkennen an und erklären uns damit einverstanden, dass beide Parteien in allen schiedsfähigen Streitfällen auf das Recht auf ein Geschworenenverfahren verzichten.
12.12. Keine Sammelklagen oder Musterprozesse: Sie und wir erkennen an und stimmen zu, dass jede Seite, soweit rechtlich zulässig, auf das Recht verzichtet, sich als Kläger:in oder Mitglied einer Sammelkläger:innengruppe an einer Sammelklage, einem Sammelschiedsverfahren, einer im öffentlichen Interesse liegenden Privatklage oder einem anderen Musterprozess oder konsolidierten Verfahren zu beteiligen. Sofern wir nicht schriftlich zustimmen oder dies in dieser Vereinbarung vorgesehen ist, darf die Schlichtungsstelle nicht die Ansprüche mehrerer Parteien konsolidieren und darf darüber hinaus in keiner Form einem Sammelverfahren oder repräsentativen Verfahren vorsitzen. Wenn es eine endgültige gerichtliche Feststellung gibt, dass geltendes Recht die Durchsetzung der in diesem Absatz enthaltenen Verzichtserklärung in Bezug auf eine Forderung, einen Klagegrund oder einen beantragten Rechtsbehelf ausschließt, wird diese Forderung, dieser Klagegrund oder dieser beantragte Rechtsbehelf, und nur diese Forderung, dieser Klagegrund oder dieser beantragte Rechtsbehelf, von dieser Schiedsgerichtsvereinbarung abgetrennt und einem zuständigen Gericht vorgelegt. Für den Fall, dass eine Forderung, ein Klagegrund oder ein beantragter Rechtsbehelf gemäß diesem Absatz abgetrennt wird, stimmen Sie und wir zu, dass die Forderungen, Klagegründe oder beantragten Rechtsbehelfe, die nicht Gegenstand eines Schiedsverfahrens sind, ausgesetzt werden, bis alle schiedsfähigen Forderungen, Klagegründe und beantragten Rechtsbehelfe durch die Schlichtungsstelle geklärt sind.
12.13. Verzicht auf Sammelklagen. Sie und wir erkennen an und stimmen zu, dass die relativen Vorteile und die Effizienz eines Schiedsverfahrens verloren gehen können, wenn innerhalb von 180 Tagen 100 oder mehr Schiedsklagen eingereicht werden, die (1) dieselben oder ähnlich gelagerte Parteien betreffen; (2) auf denselben oder ähnlichen Ansprüchen beruhen, die sich aus denselben oder im Wesentlichen identischen Transaktionen, Vorfällen, angeblichen Verstößen oder Ereignissen ergeben, wobei dieselben oder im Wesentlichen identischen Rechts- oder Tatsachenfragen zu klären sind; und (3) dieselben oder übereinstimmende Rechtsbeistände der Parteien einbeziehen („Sammelklage“). Dementsprechend erklären Sie und wir uns damit einverstanden, auf das Recht zu verzichten, Streitfälle im Rahmen einer Sammelklage zu verwalten, zu schlichten oder zu lösen (wobei die Ziffern 11.1 und 12.2 dieser Bedingungen dieses Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ weiterhin für die Streitfälle gelten). Im Streitfall entscheidet der/die ernannte Schlichter:in, der/die für die erste Angelegenheit innerhalb einer von einer der Parteien bezeichneten Gruppe von Ansprüchen bestellt wurde, ob diese Ansprüche Teil einer Sammelklage sind. Wenn noch kein:e Schlichter:in ernannt wurde, wird ein:e Schlichter:in ausschließlich für die Feststellung ernannt, ob die von einer der Parteien genannten Ansprüche Teil einer Sammelklage sind. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung hindert Sie oder uns daran, an einer Massenbeilegung von Klagen teilzunehmen.
12.14. Änderung der Schiedsgerichtsordnung – Anforderungen an die Bündelung von Sammelklagen. Wird ein Schiedsverfahren aus irgendeinem Grund ungeachtet der Ziffer 12.13 als Teil einer Sammelklage durchgeführt, so fassen die Parteien die Schiedsanträge in Gruppen von nicht mehr als 200 Stück zusammen. Die Gruppen werden durch alphabetische Auflistung der Antragsteller:innen (nach Nachname bzw. Firmenname) bestimmt – zum Beispiel bilden die ersten 200 aufgeführten Antragsteller:innen die erste Gruppe, die nächsten 200 aufgeführten Antragsteller:innen die zweite Gruppe usw. Die Parteien weisen jeder Gruppe nach dem Zufallsprinzip eine fortlaufende Nummer zu und schlichten die Gruppen nacheinander in fortlaufender Reihenfolge. Für jede Gruppe wird ein:e Schlichter:in ernannt, der/die jede Gruppe als ein einziges konsolidiertes Schiedsverfahren mit einer einzigen Reihe von Anmelde- und Verwaltungsgebühren pro Seite und Gruppe, einem Verfahrenskalender, einer Anhörung (falls erforderlich) in einer Art und Weise und/oder an einem Ort, die von dem/der Schlichter:in festgelegt werden, und einem einzigen endgültigen Schiedsspruch entscheidet. Während des Schiedsverfahrens über eine Gruppe setzt der/die Schlichter:in das Verfahren für die verbleibenden Gruppen aus, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart oder der/die Schlichter:in hat sie dazu angewiesen. Für jede Gruppe muss das Verfahren innerhalb von 240 Tagen nach der Voranhörungskonferenz für diese Gruppe abgeschlossen sein. Ungeachtet des Vorstehenden können Kläger:innen, wenn ihre Forderung nicht innerhalb von zwei Jahren nach der zuletzt eingereichten Forderung in der Sammelklage Gegenstand einer Voranhörungskonferenz war, die in der Forderung der Kläger:innen geltend gemachten Ansprüche vorbehaltlich der Ziffern 11.1 und 12.12 dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gerichtlich verfolgen.
12.15. Änderungen der Schiedsgerichtsordnung – Angebote zur Urteilsfindung. Mindestens 10 Tage vor dem für die Schiedsgerichtsverhandlung festgelegten Datum können Sie oder wir der anderen Partei ein schriftliches Urteilsangebot unterbreiten, um ein Urteil zu bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Wird das Angebot angenommen, ist es mit dem Nachweis der Annahme dem/der Schlichter:in vorzulegen, der/die einen entsprechenden Schiedsspruch erlässt. Wird das Angebot nicht vor der Schiedsverhandlung oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seiner Abgabe angenommen – je nachdem, was zuerst eintritt –, gilt es als zurückgezogen und kann außer in Bezug auf die Kosten (einschließlich aller an die Schlichtungsstelle gezahlten Gebühren) nicht als Beweismittel im Schiedsverfahren vorgelegt werden. Wird ein von einer Partei unterbreitetes Angebot von der anderen Partei nicht angenommen und gelingt es der anderen Partei nicht, einen günstigeren Schiedsspruch zu erwirken, so kann die andere Partei ihre nach dem Angebot entstandenen Kosten nicht zurückfordern und muss die Kosten der anbietenden Partei (einschließlich aller an die Schlichtungsstelle gezahlten Gebühren) ab dem Zeitpunkt des Angebots tragen.
12.16. Salvatorische Klausel: Unbeschadet der Regelung in Ziffer 12.12 und für den Fall, dass ein Teil dieser Schiedsvereinbarung als unwirksam oder nicht durchsetzbar eingestuft wird, wird diese unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gestrichen, wobei der übrigen Schiedsvereinbarung volle Rechtskraft zuteil wird.
12.17. Änderungen an der Schiedsvereinbarung. Wenn wir diese Ziffer 12 nach dem Datum ändern, an dem Sie diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zugestimmt haben (oder späteren Änderungen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ zugestimmt haben), können Sie diese Änderung ablehnen, indem Sie uns spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten der Änderung eine Mitteilung senden. Ihre Mitteilung muss Ihren Namen, Ihre Postanschrift, das Datum der Mitteilung, Ihren Nutzer:innen-Namen, die E-Mail-Adresse, mit der Sie Ihr Airbnb-Konto eingerichtet haben, Ihre Unterschrift und eine eindeutige Erklärung enthalten, dass Sie die geänderte Ziffer 12 ablehnen. Sie müssen Ihre Mitteilung entweder per Post an 888 Brannan Street, San Francisco, CA 94103, USA, Attn: Arbitration Opt-Out, oder per E-Mail an arbitration.opt.out@airbnb.com senden. Die Ablehnung einer neuen Änderung hebt jedoch Ihre vorherige Zustimmung zu früheren Vereinbarungen über die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns (oder Ihre vorherige Zustimmung zu späteren Änderungen daran) nicht auf und ändert diese auch nicht. Diese bleiben in Bezug auf alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und uns wirksam und durchsetzbar.
12.18. Fortbestand. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Ziffer 12.16 oben und vorbehaltlich Ziffer 12.6 der Nutzungsbedingungen bleibt diese Ziffer 12 auch nach Beendigung dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ bestehen und gilt auch dann weiter, wenn Sie die Nutzung der Airbnb-Plattform einstellen oder Ihr Airbnb-Konto kündigen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Kanada haben, erkennen Sie und wir an und stimmen zu, dass Sie und wir, soweit gesetzlich zulässig, jeweils auf das Recht verzichten, sich als Kläger:in oder Mitglied einer Sammelklägergruppe an einer Sammelklage, einem Sammelschiedsverfahren oder einem anderen repräsentativen oder konsolidierten Verfahren zu beteiligen, sofern dies nicht gesetzlich oder in Bezug auf Einwohner:innen von Québec anderweitig verboten ist.
14.1. Sie sind einverstanden, uns und unsere Tochtergesellschaften und Untergesellschaften sowie unsere leitenden Angestellten, Vorstände, Mitarbeiter:innen und Vertreter:innen im Falle von Kosten, Forderungen, Haftungsansprüchen, Schäden, Verlusten, Gebühren und Ausgaben zu entlasten, zu verteidigen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwalts- und Buchhaltungsgebühren, die im Zusammenhang mit dem Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden und diesen Bedingungen für den Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden entstehen können.
14.2. Wenn Sie die Unterkunft, die Sie als qualifizierende Unterkunft inserieren, mieten (und nicht Eigentümer:in sind), gilt Ziffer 14.1 (oder gegebenenfalls Ziffer 1.3) insbesondere für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihnen und dem/der Eigentümer:in der Unterkunft. Sie sind in vollem Umfang dafür verantwortlich, die Erlaubnis des Vermieters bzw. der Vermieterin einzuholen, die Unterkunft bei uns zu inserieren, und sich an die in diesem Zusammenhang vereinbarten Bedingungen zu halten.
14.3. Diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ und die durch Verweis einbezogenen Bedingungen, einschließlich der Bedingungen und der Zahlungsbedingungen, stellen die gesamte und ausschließliche Übereinkunft und Vereinbarung zwischen uns und Ihnen in Bezug auf den Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden und diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Verabredungen oder Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen in Bezug auf den Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden.
14.4. Sie dürfen diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ohne vorherige schriftliche Einwilligung von uns, gleich ob kraft Gesetzes oder anderweitig, weder abtreten noch übertragen (wobei eine solche Einwilligung nicht unbillig verweigert werden darf). Jeder Versuch durch Sie, diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ ohne eine solche Einwilligung abzutreten oder zu übertragen, ist nichtig und wirkungslos. Wir können diese Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ nach unserem Ermessen, ohne Einschränkung und nach angemessener Vorankündigung an Sie abtreten oder übertragen. Vorbehaltlich des Vorstehenden sind diese Bedingungen für den Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden bindend und gelten zugunsten der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger:innen und zulässigen Abtretungsempfänger:innen.
14.5. Sofern nichts anderes festgelegt wird, werden alle im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ erlaubten oder erforderlichen Mitteilungen und sonstigen Nachrichten an Mitglieder schriftlich erfolgen und von uns per E-Mail, über die Airbnb-Plattform oder über Messaging-Dienste (wie SMS und WeChat) übermittelt. Bei Mitteilungen an Mitglieder, die außerhalb von Deutschland wohnhaft sind, gilt das Datum der Übermittlung der Mitteilung durch uns als Zustelldatum. Bei Mitgliedern, die in Deutschland wohnhaft sind, gilt das Datum, an dem das Mitglied die Mitteilung erhält, als Zustelldatum.
14.6. Unsere Versäumnis, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf eine zukünftige Durchsetzung des jeweiligen Rechts oder der jeweiligen Bestimmung dar. Der Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung wird nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von unserem/unserer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter:in unterzeichnet wird.
14.7. Die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln gemäß diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ durch eine Partei erfolgt unbeschadet aller anderen Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ oder sonstiger Bedingungen, sofern keine anderen ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ enthalten sind.
14.8. Falls eine Schlichtungsstelle oder ein zuständiges Gericht feststellt, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber: innen bei Sachschäden“ ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung im größtmöglichen Umfang durchgesetzt, während die anderen Bestimmungen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ vollumfänglich wirksam bleiben.
15.1. „Unterkunft/Unterkünfte“ bezeichnet eine Unterkunft oder Unterkünfte, die auf der Airbnb-Plattform inseriert ist/sind.
15.2. „Tatsächlicher Barwert“ hat die in Ziffer 7.2 geregelte Bedeutung.
15.3. „Airbnb“, „wir“, „unser“ oder „uns“ bezeichnet das in Anhang 1 der Nutzungsbedingungen aufgeführte Airbnb-Unternehmen.
15.4. „Airbnb-Plattform“ bezeichnet die Websites, Anwendungen und sonstigen Angebote von Airbnb.
15.5. „Aufenthalt auf Airbnb“ bezeichnet die entsprechende Buchung der qualifizierenden Unterkunft auf der Airbnb-Plattform in der (durch den verantwortlichen Gast, Sie oder uns) geänderten und von uns auf der Airbnb-Plattform bestätigten Form.
15.6. „Verluste von Buchungseinkünften“ hat die in Ziffer 6.2 geregelte Bedeutung.
15.7. „Community-Richtlinien“ bezeichnet die Airbnb-Richtlinien, die für Sie als Gastgeber:in gelten und die Erwartungen an die Mitglieder der Airbnb-Community festlegen – sie sind hier verfügbar.
15.8. „Community-Standards“ bezeichnet die Standards, die für Sie als Gastgeber:in gelten und dazu beitragen, sichere Aufenthalte, Entdeckungen und Interaktionen zu gewährleisten – sie sind auf der Airbnb-Plattform hier verfügbar.
15.9. „Verbrauchsmaterialien“ bezeichnet Verbrauchsmaterialien, die in der Regel von einem/einer Gastgeber:in bereitgestellt werden und für die Nutzung durch den Gast und eingeladene Personen während eines Aufenthalts auf Airbnb bestimmt sind und von denen der/die Gastgeber:in vernünftigerweise erwarten kann, dass sie regelmäßig aufgebraucht, verbraucht oder ersetzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Toilettenartikel, Papierprodukte, Glühbirnen, Einwegbatterien, Kaffee, Tee, Zucker, Milch und Reinigungsmittel.
15.10. „Schadensmeldung“ hat die in den Nutzungsbedingungen geregelte Bedeutung.
15.11. „EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum, der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst.
15.12. „Qualifizierende Unterkunft“ bezeichnet eine im Geltungsbereich gelegene Unterkunft, die als Wohnraum genutzt werden kann und die (i) sich während des Aufenthalts auf Airbnb in einer solchen Unterkunft in Ihrem Eigentum oder Ihrer rechtlichen Verfügungsgewalt befindet und (ii) von Ihnen auf der Airbnb-Plattform inseriert und von einem solchen verantwortlichen Gast gemäß den Nutzungsbedingungen gebucht wird. Ein Fahrzeug (unter anderem Personenkraftwagen) oder ein Wasserfahrzeug (unter anderem Boote, Jachten oder ähnliche Fahrzeuge), das über die Airbnb-Plattform gebucht wird, stellt nur dann eine „qualifizierende Unterkunft“ dar, wenn es stationär ist und ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt wird.
15.13. „Qualifizierende Verluste“ hat die in Ziffer 6.3 geregelte Bedeutung.
15.14. „Qualifizierende Kraftfahrzeuge“ sind selbstfahrende Fahrzeuge, die Ihnen gehören, einschließlich Pkw, Lastwagen, Traktoren, Anhänger, Lieferwagen, Allradfahrzeuge, Busse, Wohnmobile, Campingbusse, Motorräder, Golfwagen, Geländefahrzeuge und andere Kraftfahrzeuge. Dies schließt große Nutzfahrzeuge wie Schwertransporter, Sattelschlepper oder ähnliche Fahrzeuge aus.
15.15. „Qualifizierendes Eigentum“ hat die in Ziffer 5.2 geregelte Bedeutung.
15.16. „Qualifizierende Wasserfahrzeuge“ sind Wasserfahrzeuge, die Ihnen gehören, einschließlich Boote, Jachten, Kajaks und Jetskis. Dies schließt alle großen gewerblichen Wasserfahrzeuge wie Containerschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche Wasserfahrzeuge aus.
15.17. „Entdeckungen“ bezeichnet eine Aktivität, einen Ausflug oder eine Veranstaltung wie einen Rundgang, einen Kurs, eine Live-Performance oder eine Outdoor-Aktivität, die auf der Airbnb-Plattform als Entdeckung ausgewiesen ist.
15.18. „Kunstwerke und Wertgegenstände“ bezeichnet Gemälde, Radierungen, ausgedruckte Fotos, Bilder, Wandteppiche, seltenes Glas oder Kunstglas, Kunstglasfenster, wertvolle Teppiche, Statuen, Skulpturen, antike Möbel, antiken Schmuck, kleine Kunstgegenstände, Porzellan, Münzen (mit Ausnahme umlaufender gesetzlicher Zahlungsmittel), sonstige Sammlerstücke, Briefmarken, Pelze, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Edelmetalle und ähnliche Gegenstände von Seltenheit, historischem oder künstlerischem Wert. „Kunstwerke und Wertgegenstände“ umfasst keine Kraftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Flugzeuge, kein Geld und keine Wertpapiere.
15.19. „Gast“ bezeichnet Nutzer:innen der Airbnb-Plattform, die von Gastgeber:innen auf der Airbnb-Plattform angebotene Services suchen, buchen oder nutzen.
15.20. „Verluste im Rahmen des Programms ‚Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden‘“ hat die in Ziffer 2.2 geregelte Bedeutung.
15.21. „Forderung im Rahmen des Programms ‚Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden‘“ bezeichnet einen Antrag auf Entschädigung für Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“, der uns von einem/einer Gastgeber:in im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ übermittelt wird.
15.22. „Gastgeber:in“ bezeichnet Nutzer:innen der Airbnb-Plattform, die Services für Gäste auf der Airbnb-Plattform veröffentlichen und anbieten.
15.23. „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ bezeichnet die Garantie, die wir Gastgeber:innen für Verluste im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ gewähren, welche von verantwortlichen Gästen, von ihnen eingeladenen Personen oder ihren Haustieren verursacht wurden und den Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ unterliegen.
15.24. „Formular zur Zahlungsaufforderung im Rahmen des Programms ‚Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden‘“ bezeichnet unser Standardformular, das Gastgeber:innen verwenden, um im Rahmen dieser Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ in der jeweils aktuellen Fassung Zahlungen von uns anzufordern. Sie können auf dieses Formular im Mediations-Center zugreifen oder sich direkt an unseren Support wenden.
15.25. „Bedingungen des Programms ‚Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden‘“ (verfügbar unter https://www.airbnb.com/help/article/2869) bezeichnet diese Vereinbarung zwischen uns und Gastgeber:innen, die die Bedingungen für die Gewährung unserer Garantie im Rahmen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ enthält.
15.26. „Haushaltswäsche“ bezeichnet Haushaltswaren aus Stoff, die für den täglichen Gebrauch bestimmt sind, wie Bettwäsche, Kissenbezüge, Bettdecken, Steppdecken, Tischdecken, Handtücher, Vorhänge und Ähnliches. Haushaltswäsche umfasst keine Polsterstoffe, Matratzen oder Teppichböden.
15.27. „Hausregeln“ bezeichnet die Regeln und Einschränkungen des Gastgebers bzw. der Gastgeberin in Bezug auf die Nutzung, den Zugang oder die Belegung der qualifizierenden Unterkunft des Gastgebers bzw. der Gastgeberin, die zum Zeitpunkt der Buchung durch den verantwortlichen Gast im jeweiligen Inserat angegeben waren.
15.28. „Nicht qualifizierende Verluste“ hat die in Ziffer 6.4 geregelte Bedeutung.
15.29. „Nicht qualifizierendes Eigentum“ hat die in Ziffer 5.3 geregelte Bedeutung.
15.30. „Eingeladene Person“ bezeichnet eine Person, die von einem verantwortlichen Gast dazu eingeladen wird, sich in einer qualifizierenden Unterkunft aufzuhalten. „Eingeladene Person“ bezeichnet nicht Personen, die sich in einer qualifizierenden Unterkunft aufhalten und (i) über Airbnb einen Vertrag zur Bereitstellung von Services durch Gastgeber:innen abgeschlossen haben; und (ii) in die qualifizierende Unterkunft eingeladen werden, um solche Services durch Gastgeber:innen zu erbringen.
15.31. „Rechtmäßige und überprüfbare Nachweise“ hat die in Ziffer 3.3.3 geregelte Bedeutung.
15.32. „Inserat“ bezeichnet das Angebot eines Gastgebers bzw. einer Gastgeberin für eine qualifizierende Unterkunft auf der Airbnb-Plattform.
15.33. „Partei“ bezeichnet Sie oder uns, und „Parteien“ bezeichnet sowohl Sie als auch uns.
15.34. „Zahlungsbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen für Zahlungsdienste, die für Sie gelten, wie auf der Airbnb-Plattform angegeben.
15.35. „Angemessene Vorankündigung“ bezeichnet eine Ankündigung mit ausreichender Vorlaufzeit, die eine vernünftige Person unter den gegebenen Umständen unter Berücksichtigung aller geltenden rechtlichen, behördlichen, praktischen und/oder kommerziellen Anforderungen als akzeptabel ansehen würde.
15.36. „Buchung“ bezeichnet einen Vertrag über die Nutzung einer qualifizierenden Unterkunft, die von einem/einer Gastgeber:in angeboten und von einem Gast auf der Airbnb-Plattform gebucht wird.
15.37. „Mediations-Center“ bezeichnet das Mediations-Center von Airbnb, das auf der Airbnb-Plattform hier verfügbar ist.
15.38. „Verantwortlicher Gast“ bezeichnet den Gast, der eine Buchung in Bezug auf Ihre qualifizierende Unterkunft für den Aufenthalt über Airbnb vorgenommen hat, während dessen Sie die qualifizierenden Verluste erfahren haben.
15.39. „Services“ hat die in den Nutzungsbedingungen geregelte Bedeutung.
15.40. „Kosten für die Beseitigung von Rauchgeruch“ hat die in Ziffer 6.3.5 geregelte Bedeutung.
15.41. „Kündigungsdatum“ hat die in Ziffer 10.3.1 geregelte Bedeutung.
15.42. „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen von Airbnb, die für Sie gelten, wie auf der Airbnb-Plattform angegeben.
15.43. „Geltungsbereich“ bezeichnet die Länder, in denen über die Airbnb-Plattform Unterkünfte angeboten werden dürfen, mit Ausnahme der in diesen Bedingungen des Programms „Schutz für Gastgeber:innen bei Sachschäden“ genannten Länder.
15.44. „Nicht autorisierte eingeladene Personen“ bezeichnet eine oder mehrere von einem verantwortlichen Gast eingeladene Personen oder eine oder mehrere Personen, denen ein verantwortlicher Gast die Anwesenheit in der qualifizierenden Unterkunft gestattet, die über die in der Buchung angegebene Anzahl zusätzlicher Gäste hinausgeht, es sei denn, dies wurde durch die Hausregeln des Gastgebers bzw. der Gastgeberin gestattet oder vom Gastgeber bzw. von der Gastgeberin vor oder während des Aufenthalts über Airbnb anderweitig genehmigt.
15.45. „Sie“ bezeichnet Sie in Ihrer Eigenschaft als Gastgeber:in, unabhängig davon, ob Sie als Gastgeber:in als Einzelperson, als Unternehmen oder als andere juristische Person handeln.