Informationen über durchschnittlich monatlich aktive Nutzer:innen in der Europäischen Union:
Gemäß Artikel 24 (2) der Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) sind Online-Plattformen verpflichtet, bis zum 17. Februar 2023 und danach alle sechs Monate „Informationen über die durchschnittlich monatlich aktiven Nutzer:innen des Dienstes in der Union“ zu veröffentlichen.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des DSA, einschließlich Erwägungsgrund 77, haben wir unsere durchschnittlich monatlich aktiven Nutzer:innen in der Europäischen Union für den Zeitraum 1. Feb. – 31. Juli 2024 auf ungefähr 41M berechnet.
Wir werden weiterhin alle Entwicklungen beobachten und gemäß Artikel 24 Absatz 2 des DSA alle sechs Monate Informationen über die durchschnittlich monatlich aktiven Nutzer:innen unseres Dienstes in der Europäischen Union veröffentlichen.