Umgang mit personenbezogenen Daten von Gästen
Als Gastgeber:in erhalten und verwenden Sie die personenbezogenen Daten von Gästen, um Ihre Buchungen zu verwalten und Ihre Gastgeber:innen-Services zu erbringen. Bitte denken Sie daran, dass Sie für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze verantwortlich sind, wenn Sie mit personenbezogenen Daten umgehen und diese verarbeiten. Sie sollten personenbezogene Daten, die Sie über die Airbnb-Plattform erhalten, nur in dem Maße verwenden, wie es für die Verwaltung Ihrer Buchungen, die Einhaltung geltender Gesetze und die Bereitstellung Ihrer Gastgeber:innen-Services erforderlich ist. Sie dürfen Gäste nicht dazu ermutigen oder auffordern, vor, während oder nach einer Buchung ein Airbnb-Konto zu eröffnen, eine Bewertung zu hinterlassen oder anderweitig mit einer Website, einer Anwendung oder einem Service Dritter zu interagieren, es sei denn, eine solche Drittpartei ist von Airbnb genehmigt oder angemessenerweise erforderlich, damit der/die Gastgeber:in den angeforderten Service bereitstellen kann.
Grenzüberschreitende Datenübermittlung
Wenn im Rahmen der Bereitstellung von Gastgeber:innen-Services (i) personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich (im Sinne von Artikel 44 der Datenschutz-Grundverordnung „DSGVO“) an Sie übermittelt werden und (ii) die Übermittlung nicht in den Anwendungsbereich einer Angemessenheitsentscheidung nach Artikel 45 der DSGVO fällt, erklären Sie sich damit einverstanden, die erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß den Verpflichtungen aus Modul 1 („Übermittlung von einer verantwortlichen Stelle an eine andere“) der Standardvertragsklauseln („Klauseln“) zu verarbeiten, die in der Entscheidung 2021/914/EG der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 enthalten sind. Die Klauseln werden hiermit in Ihre Vereinbarung mit uns mit derselben Gültigkeit und Wirkung aufgenommen, als ob sie vollständig in dieser Vereinbarung dargelegt wären.
Standardvertragsklauseln
Die Informationen zum Ausfüllen der Klauseln lauten wie folgt:
Die Informationen zum Ausfüllen des Anhangs der Klauseln lauten wie folgt:
Für Anhang I.A der Klauseln:
Für Anhang I.B der Klauseln:
Für Anhang I.C der Klauseln:
Für Anhang II der Klauseln:
Sie müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Anforderungen gemäß Ziffer 32 zur DSGVO zu erfüllen. Insbesondere sind unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Maß an Sicherheit zu gewährleisten; einschließlich, soweit dies angemessen ist: