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Rechtliche Bestimmungen
Gast

Geschäftsbedingungen für den Klimaschutzbeitrag auf Airbnb

Das Thema Nachhaltigkeit spielt für Airbnb eine wichtige Rolle. Daher ermöglichen wir es Gästen im Rahmen der Buchung einer Unterkunft auf unserer Plattform, einen optionalen Beitrag für den Klimaschutz („Klimaschutzbeitrag“) zu leisten. So können Sie Ihren Aufenthalt nachhaltiger gestalten und Ihren persönlichen CO2-Fußabdruck adressieren. Um die Auswirkungen Ihrer Unterkunftsnutzung auf den CO2-Ausstoß möglichst genau zu berechnen und den von Ihnen gezahlten Beitrag unmittelbar und vollständig einem der geförderten Nachhaltigkeitsprojekte zukommen zu lassen, kooperieren wir mit den Nachhaltigkeits-Expert:innen von Squake.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Klimaschutzbeitrag zu leisten, gelten für Ihre Buchung ergänzend zu den Nutzungsbedingungen und den Zahlungsbedingungen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für den Klimaschutzbeitrag auf Airbnb. Begriffe, die in diesen Geschäftsbedingungen verwendet werden, haben dieselbe Bedeutung wie in den Nutzungsbedingungen und den Zahlungsbedingungen.

1. Wie wird der CO2-Ausstoß infolge meiner Unterkunftsnutzung berechnet?

Unser Ziel ist es, die Auswirkungen Ihrer Unterkunftsnutzung auf den CO2-Ausstoß möglichst genau zu ermitteln. Daher werten wir konkrete Daten Ihrer Buchung aus, die für die Berechnung der Kohlenstoffemissionen relevant sind. Dazu zählen insbesondere folgende Datensätze:

  • die Dauer des Aufenthalts
  • die Anzahl der Gäste
  • die geografische Lage, Größe und Art der Unterkunft
  • die Ausstattung der Unterkunft, z. B. Sauna, Schwimmbad, Klimaanlage

Unter Berücksichtigung dieser Datensätze wird in Echtzeit ein möglichst präziser Wert für den anfallenden CO2-Ausstoß der Unterkunftsnutzung ermittelt. Wir weisen allerdings darauf hin, dass es sich bei der Ermittlung um einen Näherungswert handelt und eine genaue Berechnung des exakten CO2-Ausstoßes nicht möglich ist, da hier unter anderem das konkrete Nutzungsverhalten eine bedeutende Rolle spielt und uns nicht für jede Unterkunft die genaue Unterkunftsgröße sowie weitere Parameter wie beispielsweise die Energieeffizienz und die genutzten Energiearten vorliegen. Weiter bezieht die Berechnung nicht das gewählte Transportmittel für An- und Abreise ein.

2. Wie kommt der Betrag für den Klimaschutzbeitrag zustande?

Auf Grundlage des von uns geschätzten CO2-Ausstoßes für Ihren Aufenthalt und des jeweils geförderten Projekts wird ebenfalls in Echtzeit ein entsprechender Betrag für die CO2-Emissionen ermittelt. Mit diesem Betrag können im Rahmen des jeweils geförderten Projekts Maßnahmen zur Adressierung des CO2-Ausstoßes für Ihre Unterkunftsnutzung getroffen werden. Der Klimaschutzbeitrag Ihrer Buchung wird vor Abschluss des Buchungsvorgangs separat ausgewiesen.

3. Warum „kompensieren“ Sie die Emissionen meines Aufenthalts nicht?

Der „Ausgleich“, die „Neutralisierung“ oder die „Kompensation“ von Emissionen durch Emissionsgutschriften kann Verwirrung über die tatsächlichen Auswirkungen auf das Klima stiften. „Kompensieren“ ist für Einzelpersonen, die sich nicht an einer formellen Buchführung über ihre Emissionen beteiligen, welche auch von Dritten im Einklang mit wissenschaftlich fundierten Zielen für den „Netto-Null-Status“ überprüft und validiert wird, weniger sinnvoll. Dies ist für Einzelpersonen sehr schwierig und nicht notwendig, um echte, überprüfbare Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Alternativ eignet sich die „Kompensation“ eher für spezifische Kompensationsverpflichtungen oder „Konten“ im Zusammenhang mit größeren Einheiten, wie Unternehmen oder Gemeinden, die den „Netto-Null-Status“ anstreben.

4. Welche Projekte werden gefördert?

Mit Ihrem Klimaschutzbeitrag werden Nachhaltigkeitsprojekte weltweit gefördert. Wir legen großen Wert auf die Auswahl der von uns geförderten Projekte und prüfen sie auf wichtige Qualitätsmerkmale wie Dauerhaftigkeit, Zusätzlichkeit, Leckage und weitere Merkmale sowie auf Zusatznutzen zur Förderung der biologischen Vielfalt und der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung.

Die aktuell durch den Klimaschutzbeitrag geförderten Projekte finden Sie hier.

Wir verteilen die von Ihnen über die Airbnb-Plattform geleisteten Klimaschutzbeiträge ohne bestimmte Reihenfolge auf eines der jeweils aktuell geförderten Projekte. Die Auswahl der Förderung eines bestimmten Projekts ist leider nicht möglich.

5. Wie gelangt mein Klimaschutzbeitrag zum geförderten Projekt?

Wir garantieren, dass 100 % der über die Airbnb-Plattform geleisteten Klimaschutzbeiträge bei den geförderten Projekten ankommen. Sie zahlen den Beitrag zusammen mit den sonstigen Gebühren für Ihre Buchung unter Verwendung der von Ihnen im Rahmen der Buchung gewählten Zahlungsart an uns und wir leiten die Beiträge vollständig an die geförderten Projekte weiter. Die Kosten für die Berechnung der CO2-Emissionen und Koordination der CO2-Projekte und den Kauf und die Stilllegung der entsprechenden CO2-Zertifikate durch unseren Partner Squake trägt Airbnb.

6. Wer ist mein Vertragspartner und wie kommt der Vertrag zustande?

Ihr Vertragspartner für den Klimaschutzbeitrag ist Airbnb Ireland UC, 8 Hanover Quay, Dublin 2, Irland („Airbnb“). Sie beauftragen Airbnb damit, ein Projekt auszuwählen und in der Höhe des von Ihnen geleisteten Klimaschutzbeitrags zu fördern. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie im Rahmen des Buchungsvorgangs zunächst den optionalen Klimaschutzbeitrag auswählen und die Buchung danach abschließen. Dieser Vertragstext ist im Rahmen des Buchungsvorgangs verlinkt und kann von Ihnen abgerufen und gespeichert werden. Sie können Ihre Auswahl des Klimaschutzbeitrages jederzeit vor Abschluss des Buchungsvorgangs durch nochmalige Betätigung des optionalen Auswahlfelds wieder rückgängig machen. Nach Abschluss Ihrer Buchung werden wir Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung noch einmal alle Informationen zum Klimaschutzbeitrag zukommen lassen. Die Ausstellung einer Spendenquittung für Ihren Klimaschutzbeitrag ist leider nicht möglich.

7. Ist mein Klimaschutzbeitrag erstattungsfähig?

Nein, nach Abschluss der Buchung kann der von Ihnen als Klimaschutzbeitrag geleistete Betrag nicht erstattet werden. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen nach fristgemäßer Stornierung der Preis für die gebuchte Unterkunft (teilweise) erstattet wird.

8. Haftung

Airbnb haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Airbnb, seinen gesetzlichen Vertreter:innen, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilf:innen. Gleiches gilt für die Übernahme von Garantien oder jeder anderen verschuldensunabhängigen Haftung oder im Falle einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilf:innen ist die Haftung von Airbnb auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten von Airbnb, auf deren Erfüllung Sie zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Jede weitere Haftung von Airbnb ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Airbnb ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter:innen, Geschäftsführer:innen, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilf:innen.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen irischem Recht. Soweit Sie Verbraucher:in sind und zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften Ihres Wohnsitzlandes für Sie vorteilhaftere Regelungen enthalten, gelten diese Regelungen unabhängig von der Wahl irischen Rechts. Als Verbraucher:in können Sie Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen sowohl vor dem zuständigen Gericht an Ihrem Wohnsitz als auch vor dem zuständigen Gericht am Unternehmenssitz von Airbnb in Irland geltend machen. Wenn Airbnb seine Rechte gegen Sie als Verbraucher:in durchsetzen möchte, können wir das nur vor den zuständigen Gerichten an Ihrem Wohnsitz tun. Wenn Sie als Unternehmen handeln, erklären Sie sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der irischen Gerichte zu unterwerfen.

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