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Regeln
Gastgeber:in

Potsdam

Wenn du dich dazu entschließt, Gastgeber:in auf Airbnb zu werden, ist es wichtig zu wissen, wie die Gesetzgebung in deiner Stadt diesbezüglich aussieht. Als Plattform und Marktplatz können wir keine juristische Beratung anbieten. Wir möchten dir jedoch einige nützliche Links bereitstellen, die dir helfen, die Vorschriften in Potsdam besser zu verstehen. Diese Informationen sind zwar nicht vollständig, sollten aber ein guter Ausgangspunkt für dich sein, deine lokale Gesetzgebung zu verstehen. Wir werden diese Angaben laufend aktualisieren, sobald weitere Informationen verfügbar sind. Du solltest stets die einschlägigen Gesetze und Verfahren überprüfen, um auf dem neuesten Stand zu sein.


Informationen zu Vorschriften, Gesetzen und bewährten Vorgehensweisen, die Gastgeber:innen in Deutschland betreffen können, findest du in unserem Artikel zum Thema Verantwortungsvolles Gastgeben in Deutschland. Falls du Fragen dazu hast, wie sich bestimmte Gesetze auf dich und deine Unterkunft auswirken, kontaktiere bitte die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam oder konsultiere eine Rechtsberatung bei dir vor Ort.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

In Potsdam gibt es Vorschriften für Kurzzeitvermietungen und anderweitige Nutzung von Wohnräumen, die es zu beachten gilt. Die Vermietung deines eigenen Zuhauses oder einer Ferienwohnung kann eingeschränkt sowie mit Auflagen und Fristen verbunden sein. Eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum trat im April 2021 in Kraft, du kannst sie hier einsehen.

Wohnraum

Laut den Bestimmungen in Potsdam ist jeder umbaute Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet ist, als Wohnraum eingestuft. Wohnraum können Wohnungen oder einzelne Wohnräume sein. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken errichtet worden sind und auch entsprechend genutzt werden.

Erlaubte Kurzzeitvermietung

Laut den aktuellen Regeln in Potsdam kann Wohnraum weiterhin für Nichtwohnzwecke genutzt werden, wenn dies für weniger als 50 % des Wohnraums der Fall ist. Für eine Vermietung einzelner Zimmer (also weniger als 50 Prozent der Wohnfläche) ist somit keine Genehmigung erforderlich. Ebenso erlaubt ist die befristete Vermietung von maximal acht Wochen in einem Kalenderjahr.

Genehmigungen

Darüber hinaus ist die Vermietung zum Zwecke der Fremdbeherbergung grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die Landeshauptstadt Potsdam.

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen.

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn dem Interesse an der Erhaltung des Wohnraums durch Ausgleichsmaßnahmen in verlässlicher und angemessener Weise Rechnung getragen wird. Dies kann durch Bereitstellung von Ersatzwohnraum oder durch eine Ausgleichszahlung erfolgen. Die Genehmigung kann befristet und mit Auflagen erteilt werden.

Antragsformulare und Service der Stadt Potsdam

Weitere Informationen sind auf der Website der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam hinterlegt. Dort findest du auch die bei der Stadtverwaltung einzureichenden Formulare sowie Merkblätter, die dir bei weiteren Fragen helfen können. Für Rückfragen zu den geltenden Regelungen oder zur Anmeldung deiner Unterkunft steht zudem eine Service-Telefonnummer der Stadtverwaltung zur Verfügung.

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