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Regeln

Airbnb und der Föderale Öffentliche Dienst (Finanzen) in Belgien

Du kannst diesen Artikel auf Niederländisch, Französisch, Deutsch oderEnglisch lesen.

Die folgenden Informationen gelten nicht für umsatzsteuerpflichtige Gastgeber, die uns ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben. Wenn du als Gastgeber umsatzsteuerpflichtig bist, stelle bitte sicher, dass du uns deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilst.

Dürfen steuerbezogene Daten weitergegeben werden?

Wir erheben Mehrwertsteuer auf die Servicegebühren, die wir Nutzern in Belgien berechnen. Gelegentlich können wir routinemäßigen Überprüfungen unterzogen werden, bei denen sichergestellt wird, dass wir den richtigen Betrag abführen.

In diesem Rahmen kann der Föderale Öffentliche Dienst (Finanzen) in Belgien bestimmte steuerliche Daten zu Transaktionen auf der Plattform anfordern.

An wen darf Airbnb steuerbezogene Daten weitergeben?

In Belgien arbeiten wir mit dem Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) zusammen, um rechtmäßigen und gesetzlichen Anfragen nach Steuerinformationen nachzukommen. Dementsprechend können steuerbezogene Daten an den Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) in Belgien weitergegeben werden.

In welchen Fällen darf Airbnb steuerbezogene Daten weitergeben?

Steuerbezogene Daten für Transaktionen ab dem 1. Oktober 2019, die ab 2020 von Gastgebern zu Einkommensteuerzwecken gemeldet werden müssen, können ab Januar 2020 vierteljährlich an den Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) weitergegeben werden.

Während wir die Mehrwertsteuer zwar vierteljährlich erheben und an den Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) überweisen, müssen Gastgeber die Einkünfte aus diesen Transaktionen erst im folgenden Jahr in ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Welche steuerbezogenen Daten darf Airbnb weitergeben?

Wir sind unter Umständen dazu verpflichtet, steuerbezogene Daten für Transaktionen, die ab dem 1. Oktober 2019 getätigt wurden, ab Januar 2020 vierteljährlich über den folgenden zweistufigen Prozess an den Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) weiterzugeben:

Stufe 1

Der Föderale Öffentliche Dienst (Finanzen) kann fortlaufend vierteljährlich für jeden beliebigen Zeitraum ab dem 1. Oktober 2019 eine Liste von Daten für alle Transaktionen anfordern, bei denen in Belgien Mehrwertsteuer gezahlt wurde.

Die Liste der steuerbezogenen Daten, die wir im Rahmen eines Antrags der Stufe 1 zur Verfügung stellen würden, ist standardisiert und kann in der Regel nicht verwendet werden, um einzelne Nutzer zu identifizieren. Sie enthält deine Airbnb-Nutzerkennung und die Bestätigungscodes für Transaktionen für alle Buchungen, die im betreffenden Zeitraum bestätigt oder durchgeführt wurden. Diese Daten identifizieren dich nur, wenn der Föderale Öffentliche Dienst (Finanzen) über zusätzliche Informationen verfügt, die dich mit einer bestimmten Airbnb-Nutzerkennung oder einem Bestätigungscode für Transaktionen in Verbindung bringen.

Du kannst dir bei Interesse die vollständige Liste der steuerbezogenen Daten, die wir möglicherweise im Rahmen eines Antrags der Stufe 1 weitergeben müssen, einsehen.

Stufe 2

Nach Erhalt der Liste der steuerbezogenen Daten, die im Rahmen eines Antrags der Stufe 1 weitergegeben werden können, kann der Föderale Öffentliche Dienst (Finanzen) Informationen anfordern, mit denen Gastgeber (nicht Gäste) für weitere Prüfungen identifiziert werden können (unter Bezugnahme auf die Airbnb-Nutzerkennung des Gastgebers).

Du kannst die vollständige Liste der zusätzlichen Informationen, die wir möglicherweise im Rahmen einer Anforderung der Stufe 2 weitergeben müssen, einsehen.

Dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden?

Das zweistufige Verfahren zur Weitergabe steuerlicher Daten an den Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) stellt sicher, dass bei einer erheblichen Anzahl von Nutzern personenbezogene Daten, die diese in der Regel identifizieren, nicht weitergegeben werden.

Möglicherweise müssen wir jedoch Daten weitergeben, mit denen du im Rahmen eines Antrags der Stufe 2 identifiziert werden kannst (siehe Welche steuerbezogenen Daten darf Airbnb weitergeben?).

Woher weiß ich, ob Airbnb meine personenbezogenen Daten weitergegeben hat?

Wir benachrichtigen dich, wenn wir im Rahmen eines Antrags der Stufe 2 personenbezogene Daten weitergeben müssen, die dich möglicherweise identifizieren.

Wie können steuerbezogene Daten verwendet werden?

Bestimmte EU-Steuergesetze verpflichten Unternehmen zur detaillierten Aufzeichnung von Steuerinformationen, damit die EU-Steuerbehörden überprüfen können, ob sie den richtigen Steuerbetrag erhalten haben. Unternehmen sind unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet, den EU-Steuerbehörden diese Aufzeichnungen vorzulegen.

Nach den genannten Steuergesetzen sind wir möglicherweise verpflichtet, Daten an den Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) weiterzugeben. Dazu können in bestimmten Fällen auch personenbezogene Daten zählen, die einen Gastgeber identifizieren.

Die EU-Steuerbehörden unterliegen ebenfalls strengen Datenschutzgesetzen und sind in der Regel nur berechtigt, diese Daten zur Erfüllung ihrer in den lokalen Gesetzen festgelegten Aufgaben zu verwenden und weiterzugeben. Diese Zuständigkeiten umfassen in der Regel die Veranlagung und Erhebung von Steuern, die Beitreibung unbezahlter Steuern, die Durchsetzung von Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und die Sicherstellung, dass das staatliche Sozialversicherungssystem über die Einkünfte der Steuerzahler informiert ist.

Weitere Informationen zu anderen lokalen Gesetzen, die möglicherweise für dich als Gastgeber gelten, findest du auf unserer Seite zum Thema Verantwortungsvolles Gastgeben in Belgien.

Geben andere Plattformen meine steuerbezogenen Daten weiter?

Alle Homesharing-Plattformen sind verpflichtet, rechtmäßigen und gesetzlichen Anfragen des Föderalen Öffentlichen Dienstes (Finanzen) nach Einkommens- oder Unternehmenssteuerdaten nachzukommen.

Datenschutz

Wir verstehen, dass du möglicherweise Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hast, wenn deine personenbezogenen Daten an den Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) weitergegeben werden. Dementsprechend arbeiten wir mit dem Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) zusammen, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen unter Beachtung der strengen Datenschutzgesetze nachzukommen.

Das zweistufige Verfahren zur Weitergabe steuerbezogener Daten an den Föderalen Öffentlichen Dienst (Finanzen) stellt sicher, dass bei einer großen Anzahl von Nutzern personenbezogene Daten, die diese in der Regel identifizieren würden, nicht weitergegeben werden. Wir benachrichtigen dich, wenn wir Daten weitergeben müssen, die dich im Rahmen eines Antrags der Stufe 2 identifizieren könnten.

Weitere hilfreiche Informationen

Wir empfehlen zwar immer, dich an einen Steuerberater vor Ort zu wenden, haben jedoch einige Informationen für dich zusammengestellt, um den Prozess zu vereinfachen:

Zum Anfang

Die vollständige Liste der steuerbezogenen Daten, die in Stufe 1 für jede Transaktion weitergegeben werden können, umfasst:

  1. Bestätigungscode für Transaktion
  2. Airbnb-Nutzerkennung
  3. Datum, an dem die Mehrwertsteuer von uns erhoben wurde (in der Regel das Datum, an dem die Buchung durchgeführt wurde)
  4. Art des Vorgangs (Buchung oder Änderung/Stornierung)
  5. Zeitraum (z. B.: 4. Quartal 2019, also 1. Oktober 2019 bis 31. Dezember 2019)
  6. Umsatzsteuerland (z. B. Belgien)
  7. Mehrwertsteuersatz (z. B. 21 %)
  8. Mehrwertsteuer-Währung
  9. Gesamtbetrag (Airbnb-Gebühr + eingezogener Mehrwertsteuerbetrag) (in Überweisungswährung)
  10. Airbnb-Gebühr (in Überweisungswährung)
  11. Eingezogener Mehrwertsteuerbetrag (in Überweisungswährung)
  12. Gesamtbetrag (Airbnb-Gebühr + Mehrwertsteuerbetrag) in US-Dollar
  13. Airbnb-Gebühr in US-Dollar
  14. Mehrwertsteuerbetrag in US-Dollar
  15. Nutzerwährung
  16. Gesamtbetrag in Nutzerwährung (Airbnb-Gebühr + eingezogener Mehrwertsteuerbetrag)
  17. Name des Landes, in dem der Nutzer, der die Mehrwertsteuer entrichtet, zum Zwecke der Transaktion ansässig ist
  18. Die Art der Daten (aber nicht die tatsächlichen Daten), die von uns verwendet werden, um das Wohnsitzland des Nutzers zum Zwecke der Transaktion zu bestimmen

Die vollständige Liste der zusätzlichen Daten, die im Rahmen eines Antrags der Stufe 2 weitergegeben werden können:

  1. Name des Gastgebers
  2. Adresse der Unterkunft
  3. Die von uns zur Bestimmung des Wohnsitzlandes des Gastgebers verwendeten Daten, und zwar eine oder mehrere der folgenden Angaben:
    1. Telefonnummer
    2. IP-Adresse
    3. Zahlungsinformationen
    4. Regierungsausweis

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